Formale Frage zu früherer Anstellung

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Kaffeetrinker
Beiträge: 2
Registriert: Di 19. Nov 2019, 22:14

Bearbeitet Formale Frage zu früherer Anstellung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Guten Tag,

ich bin vor ein paar Jahren für ein paar Monate Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Doktorand an der Uni Hamburg gewesen und habe dann ohne nennenswerten Arbeitsfortschritt gekündigt. Ich habe in meinem Ordner noch die unterschriebene und vom Studien- und Prüfungsbüro abgestempelte Betreuungsvereinbarung. Ich glaube nicht, dass ich für die Promotion zugelassen wurde und mich als Promotionsstudent eingeschrieben hatte, bin mir diesbezüglich aber nicht sicher.

Ich werde voraussichtlich in Zukunft an einer anderen Fakultät einer anderen Uni erneut eine Doktorarbeit beginnen, also einen zweiten Versuch starten.

Gibt es - da ich mich wie geschrieben nicht mehr genau erinnern kann, wie weit ich mit den formellen Dingen gekommen war und es waren auch nur ein paar Monate Tätigkeit ohne nennenswerten inhaltlichen Arbeitsfortschritt - bezüglich meiner oben beschriebenen Zeit an der Uni Hamburg irgendeine Konstellation (mit/ohne Zulassung zur Promotion, mit/ohne Einschreibung als Promotionsstudent oder auch in inhaltlicher Hinsicht) bei der ich mich vom Promotionsvorhaben hätte "abmelden" müssen, um für die neue Doktorarbeit "frei" zu sein, oder wurde das alles mit meiner Kündigung automatisch beendet?

Vielen Dank und freundliche Grüße!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Formale Frage zu früherer Anstellung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Kaffeetrinker,

da Sie angeben, dass der fragliche Promotionsversuch "vor ein paar Jahren" stattgefunden hat, sind Sie auf keinen Fall mehr als Promotionsstudierender immatrikuliert. Sie hätte sich nämlich für jedes neue Semester durch Zahlung des Semesterbeitrags zurückmelden müssen, um weiterhin immatrikuliert zu bleiben. Wenn dies nicht geschehen ist, wurden Sie automatisch wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert, sofern Sie überhaupt schon als Promotionsstudierender immatrikuliert waren. Eine weitere "Abmeldung" ist in diesem Fall nicht nötig.

Insofern können Sie, falls Ihr aktueller Antrag auf Zulassung zur Promotion erfolgreich ist, ohne Probleme wieder als Promotionsstudierender eingeschrieben werden.

Falls Sie zusätzlich zu dieser allgemeinen Auskunft noch an detaillierten Informationen zu Ihrem ersten Promotionsversuch interessiert sind, müssten Sie uns über das Kontaktformular Ihre persönlichen Informationen zukommen lassen: www.uni-hamburg.de/studium.


Liebe Grüße

Thomas Walter
Kaffeetrinker
Beiträge: 2
Registriert: Di 19. Nov 2019, 22:14

Re: Formale Frage zu früherer Anstellung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Auch ohne Zulassung zur Promotion oder aber mit Zulassung und ohne Einschreibung (sprich: in jeder Konstellation) ist eine "Abmeldung" nicht erforderlich, richtig?

Zudem habe ich eine weitere Frage:
Sie schreiben in Ihrem letzten Satz, dass meine o.g. Anstellung mein erster Promotionsversuch war. Im Rahmen von Promotionsverfahren ist ja generell eine Erklärung abzugeben, ob bereits frühere Promotionsversuche stattgefunden haben. Nach meinem Verständnis gilt als Promotionsversuch die tatsächliche Prüfung (d.h. eingereichte Dissertation + Disputation). So weit war ich ja nicht gekommen und hätte demnach keinen Promotionsversuch gehabt. Ist das korrekt, und Sie haben nur "aus Versehen" diese Bezeichnung gewählt?

Vielen Dank!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Formale Frage zu früherer Anstellung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Kaffeetrinker,

ich habe Ihre inhaltsgleiche Anfrage, die Sie uns über unser Kontaktformular gesendet haben, per E-Mail beantwortet.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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