Guten Tag,
ich bin vor ein paar Jahren für ein paar Monate Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Doktorand an der Uni Hamburg gewesen und habe dann ohne nennenswerten Arbeitsfortschritt gekündigt. Ich habe in meinem Ordner noch die unterschriebene und vom Studien- und Prüfungsbüro abgestempelte Betreuungsvereinbarung. Ich glaube nicht, dass ich für die Promotion zugelassen wurde und mich als Promotionsstudent eingeschrieben hatte, bin mir diesbezüglich aber nicht sicher.
Ich werde voraussichtlich in Zukunft an einer anderen Fakultät einer anderen Uni erneut eine Doktorarbeit beginnen, also einen zweiten Versuch starten.
Gibt es - da ich mich wie geschrieben nicht mehr genau erinnern kann, wie weit ich mit den formellen Dingen gekommen war und es waren auch nur ein paar Monate Tätigkeit ohne nennenswerten inhaltlichen Arbeitsfortschritt - bezüglich meiner oben beschriebenen Zeit an der Uni Hamburg irgendeine Konstellation (mit/ohne Zulassung zur Promotion, mit/ohne Einschreibung als Promotionsstudent oder auch in inhaltlicher Hinsicht) bei der ich mich vom Promotionsvorhaben hätte "abmelden" müssen, um für die neue Doktorarbeit "frei" zu sein, oder wurde das alles mit meiner Kündigung automatisch beendet?
Vielen Dank und freundliche Grüße!