Promotionsstudent nach Abschluss des studiums

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Iraira
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Bearbeitet Promotionsstudent nach Abschluss des studiums

Beitrag von Iraira »

Hallo

Ich habe mein Medizin Studium an der Uni Hamburg im Januar 2016 abgeschlossen. Leider hat sich meine Doktorarbeit hingezogen und wird erst dieses Jahr veröffentlicht (ist eine Papier Arbeit). Mein Doktor Vater ist inzwischen in eine andere Stadt gezogen, ich in ein anderes Land.
Da ich nicht sicher war, ob die Arbeit je fertig wird, habe ich mich nicht als Promotionsstudentin eingeschrieben. Jetzt wurde mir gesagt um die Arbeit zu verteidigen, muss ich das tun? Muss ich dann die letzten Jahre Studiengebühren nachzahlen? Wie hoch sind die Gebühren? Falls mein doktorvater und ich uns nicht auf einen Termin zur Verteidigung einigen können, kann ich es auch bei jemand anderem ablegen?

Freundliche grüsse
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Promotionsstudent nach Abschluss des studiums

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Iraira,

Sie können sich nicht nachträglich für vergangene Semester einschreiben - daher müssen Sie aber auch nichts nachzahlen. Sie können sich noch bis zum 31.03.2020 für das Wintersemester 2019/20 einschreiben und müssen dann den Semesterbeitrag für dies Semester bezahlen. Wie Sie sich einschreiben, ist hier beschrieben: https://www.uni-hamburg.de/promotion

Ob Sie die Verteidigung auch bei einer anderen Person als Ihrem Doktorvater ablegen können, können wir Ihnen nicht beantworten. Dazu fragen Sie am besten beim Promotionsbüro am UKE nach: https://www.uke.de/forschung/promotion- ... index.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Iraira
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Re: Promotionsstudent nach Abschluss des studiums

Beitrag von Iraira »

Lieben Dank für die Antwort und tut mir leid für die späte Antwort..
Wenn ich mich für das nächste Semester immatrikulieren würde, wie lange geht es während der Corona-Zeit bis ich sie verteidigen könnte? Da ich im Ausland wohne und mein Doktorvater nicht in Hamburg, wäre eine Verteidigung auch per Videochat möglich oder muss man persönlich vorstellig werden?

Freundliche Grüsse
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Promotionsstudent nach Abschluss des studiums

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Iraira,

Die beiden Fragen kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Die erste Frage stellen Sie am besten wieder beim Promotionsbüro, die zweite direkt Ihrem Doktorvater.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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