Sehr geehrte Damen und Herren,
laut meines Zulassungsbescheids zur Promotion muss eine Immatrikulation zum anstehenden Semester (SO2020) erfolgen, bevor die Zulassung erlischt.
Kann eine fristgerechte Immatrikulation erfolgen, wenn nun die Bearbeitungszeit über den Beginn des Sommersemesters 2020 (1.4.2020) andauert, z.B. wegen des Coronavirus und der damit evtl. verbundenen Schließung der Universität?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!