Liebe*r roth,
in der Regel gibt es für eine Individualpromotion im Gegensatz zu Graduiertenkollegs keine Vorgaben für den Erwerb von Leistungspunkten.
Bitte lesen Sie sich
die für Sie geltende Promotionsordnung nochmals gründlich durch. In diesem Dokument sind die Regeln für Ihre Promotion festgelegt.
Sollten Sie danach immer noch unsicher sein, müssten Sie sich bitte erneut an die
zuständigen Stellen des Fachbereichs Biologie wenden. Ich nehme an, dass Ihre erste Anfrage, bei der Sie leider keine Auskunft zu dieser Frage erhalten haben, missverstanden wurde. Der Fachbereich Biologie ist die korrekte Anlaufstelle für alle Promotionsstudierenden in diesem Fach und daher sollte Ihnen bei Fragen zu den Bedingungen und Verpflichtungen im Promotionsstudium auch an dieser Stelle weitergeholfen werden. Sie müssten also bitte erneut den Kontakt zum Fachbereich suchen, um eine Klärung in dieser Angelegenheit zu erreichen.
Unabhängig von eventuell bestehenden Verpflichtungen haben alle immatrikulierten Studierenden der Universität Hamburg prinzipiell das Recht an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Dabei gelten die regulären
Anmeldephasen für Lehrveranstaltungen, die allerdings in diesem Semester schon abgeschlossen sind.
Falls Sie im Wintersemester 2020/21 versuchen, sich über STiNE zu Lehrveranstaltungen anzumelden und Ihnen die gewünschten Lehrveranstaltungen in Ihrem STiNE-Account nicht angezeigt werden, müssten Sie sich mit dem
Studienbüro desjenigen Fachbereiches in Verbindung setzen, der die jeweilige Lehrveranstaltung anbietet. Die Entscheidung, ob Sie an einer bestimmten Lehrveranstaltung teilnehmen können, liegt beim zuständigen Fachbereich.
Liebe Grüße
Thomas Walter