Nebentätigkeit und Promotionsstelle

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ThomasW
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Bearbeitet Nebentätigkeit und Promotionsstelle

Beitrag von ThomasW »

Hallo,

Ich habe für Dezember eine Promotionsstelle in Aussicht und bin Ende September mit meinem Masterstudium durch. Nun habe ich das Angebot im öffentlichen Dienst 7h/Woche in einer Buchhaltung zu arbeiten. Das wäre dann aber schon ab spätestens Mitte September.

Daher stellt sich mir die Frage, wie das zusammengeht mit der Promotionsstelle. Ich habe gelesen, dass wenn man schon eine Promotionsstelle begonnen hat und danach eine Nebentätigkeit beginnt, man dies bei der Uni anzeigen muss. Wie schaut das aber bei umgekehrter Reihenfolge aus? Ich würde das gerne jetzt kurzfristig klären. An wen wende ich mich da?


MfG,

Thomas W.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Nebentätigkeit und Promotionsstelle

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Thomas,

Anzeigen von Nebentätigkeiten erfolgen über den Personalservice: https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/p ... gkeit.html Sie müssen die Nebentätigkeit auf jeden Fall erst nach de Vertragsunterzeichnung für die Promotionsstelle anzeigen - der Vertragsunterzeichnung kann sie nicht im Wege stehen. Zum derzeitigen Zeitpunkt müssen Sie also nichts tun. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, empfehle ich die Kontaktaufnahme zum Personalservice - das Campus-Center ist bei dienstlichen Fragen eigentlich nicht involviert.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
ThomasW
Beiträge: 5
Registriert: Do 18. Apr 2019, 12:05

Re: Nebentätigkeit und Promotionsstelle

Beitrag von ThomasW »

Vielen Dank für Ihre Antwort. Hätten Sie denn eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für mich für den Personalservice? Dazu habe ich im Internet leider keine Angaben gefunden.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas W.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Nebentätigkeit und Promotionsstelle

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Thomas,

nein, die habe ich leider nicht, da der Personalservice mit Zuständigkeiten arbeitet und ich natürlich nicht weiß, wer für Sie zuständig ist. Eventuell können Sie das anhand der auf dieser Seite genannten Zuständigkeiten erschließen: https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/p ... /team.html Ansonsten empfehle ich Ihnen, sich an die Personen zu wenden, die an Ihrer Fakultät für Ihre Einstellung verantwortlich sind, um herauszufinden, wer im Personalservice für Sie zuständig ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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