Einschreibung ohne Zeugnis

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tobiasf
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Registriert: Di 8. Sep 2020, 19:29

Bearbeitet Einschreibung ohne Zeugnis

Beitrag von tobiasf »

Ich bin momentan dabei mein Masterstudium zu beenden und strebe direkt im Anschluss eine Promotion an und bin auch bereits mit einem Professor hierüber in Kontakt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich bereits zur Promotion einschreiben kann, auch wenn das Abschlusszeugnis mir noch nicht zur Verfügung steht. Dieses würde ich wahrscheinlich frühestens Anfang Oktober erhalten, jedoch würde ich gerne nahtlos als Student eingeschrieben bleiben.

Lässt sich dies durch die Betreuungszusage und ein Transcript of Records umgehen?
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Einschreibung ohne Zeugnis

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber tobiasf,

für die endgültige Immatrikulation als Promotionsstudierender ist an der Universität Hamburg der Nachweis des Studienabschlusses zu erbringen (siehe www.uni-hamburg.de/promtion#2930561). Die Betreuungszusage und ein Transcript of Records wären kein Ersatz für den Nachweis des Studienabschlusses.

Sie könnten die Immatrikulation als Promotionsstudierender auch schon vorher beantragen. Sie sind allerdings, solange Sie den Studienabschluss nicht nachgewiesen haben, nur vorläufig als Promotionsstudierender immatrikuliert.

Die Immatrikulation als Promotionsstudierender wäre jedoch in jeden Fall "nahtlos", da auch Promotionsstudierende zum Beginn des Semesters immatrikuliert werden, für das die Immatrikulation beantragt wurde, auch wenn der Immatrikulationsantrag erst im laufenden Semester gestellt wird.

Da Sie angeben, dass Sie Ihr Masterstudium gerade erst abschließen, ist es unwahrscheinlich, dass uns der Abschluss vom zuständigen Fachbereich vor Beginn des Wintersemesters 2020/21 (01.10.2020) gemeldet wird. Da dies die Bedingung dafür wäre, dass Sie zum Ende des Sommersemesters 2020 aus Ihrem Masterstudiengang wegen erfolgreichen Abschlusses des Studiums exmatrikuliert werden, könnten Sie sich auch noch regulär durch Zahlung des Semesterbeitrags für das Wintersemester 2020/21 zurückmelden und vorerst weiter in Ihrem Masterstudiengang immatrikuliert bleiben. Wenn der Abschluss uns dann im Verlauf des Wintersemesters 2020/21 gemeldet wird und Sie die Immatrikulation als Promotionsstudierender ebenfalls beantragen, werden Sie dann einfach aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert und endgültig als Promotionsstudierender immatrikuliert.

Liebe Grüße
Thomas Walter
tobiasf
Beiträge: 2
Registriert: Di 8. Sep 2020, 19:29

Re: Einschreibung ohne Zeugnis

Beitrag von tobiasf »

Lieber Herr Walter,

zunächst vielen Dank für die ausführliche Antwort. Nur damit ich es auch wirklich richtig verstehe:

Die Frist für die Korrektur meiner Abschlussarbeit ist der 02.10, dementsprechend würde ich das Zeugnis erst im kommenden Semester ausgestellt bekommen. Wenn ich nun den Semesterbeitrag überweise, kann ich das komplette Wintersemester im Master eingeschrieben bleiben?
Wenn dies gehen würde, wäre das tatsächlich hilfreich.

Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße,
tobiasf
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Einschreibung ohne Zeugnis

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber tobiasf,

die Sache ist etwas komplizierter.
Wir prüfen zu Beginn des Wintersemesters 2020/21, für welche Studierende uns der erfolgreiche Abschluss des Studiums im Sommersemester 2020 von den zuständigen Fachbereichen durch die Eintragung des Abschlusses in unserem System gemeldet worden ist. Diese Prüfung erfolgt normalerweise in den ersten Wochen des Semesters. Daher hängt es von Datum der Meldung Ihres Fachbereiches ab, ob eine Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters 2020 erfolgt oder nicht.

Sollte uns zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine Meldung vorliegen, dann würde die Exmatrikulation aufgrund des erfolgreichen Abschlusses erst ein Semester später erfolgen, wenn die gleich Prüfung zu Beginn des Sommersemesters 2021 durchgeführt wird. Sie würden somit erst zum Ende des Wintersemesters 2020/21 exmatrikuliert werden.

Da ich nicht den exakten Zeitpunkt kenne, zu dem uns Ihr Fachbereich den erfolgreichen Abschluss des Studiums melden wird, kann ich Ihnen also nicht garantieren, dass keine Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters 2020 erfolgen wird. Aufgrund der von Ihnen genannten Daten gehe ich jedoch davon aus, dass uns der Abschluss erst nach der beschriebenen Prüfung gemeldet werden wird und Sie somit im Wintersemester 2020/21 weiterhin in Ihrem aktuellen Studiengang immatrikuliert sein werden.

Sie könnten sich diesbezüglich auch nochmals mit Ihrem Fachbereich in Verbindung setzen, um zu erfragen, wann dieser voraussichtlich den Abschluss im System eintragen wird.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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