Sehr geehrten Damen und Herren,
mein Name ist Isabel, ich komme aus Chile und bin gerade in ein Promotionstudium für mittelalter Geschichte zugelassen. Bis jetzt habe ich in Deutschland keine Krankenversicherung (ich habe auch bis jetzt keine Arbeit und kein Stipendium). Als Studentin werde das viel weniger kostet, infolgedessen muss ich zu erst Studentin sein und dann mich versichert.
Darf ich nach meine Immatrikulation die Krankenversicherungsbescheinigung geben?
Vielen Dank noch einmal
Isabel Möller Lobos