Liebe Olga,
1) Ja, Sie können einen Antrag auf Exmatrikulation für das zweite Studium stellen und sich aus dem entsprechenden Studiengang exmatrikulieren lassen. Den Antrag finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Anträge. Ich würde Sie bitten dann zusätzlich mit Verweis auf den gestellten Exmatrikulationsantrag (AN-*******) noch eine kurze Information über das
Kontaktformular des Campus-Centers an uns zu senden, da man den Studiengang aus dem die Exmatrikulation erfolgen soll, im Antragsformular nicht angeben kann.
Sie bleiben dann weiter als Promotionsstudierende immatrikuliert, müssen ganz regulär den Semesterbeitrag zahlen und erhalten dann auch die Semesterunterlagen mit dem Semesterticket.
2) Ich nehme an, dass sich diese Fragen dann auf das Promotionsstudium beziehen.
Wenn Sie sich auch aus dem Promotionsstudium exmatrikulieren, dann müssten Sie sich später wieder als Promotionsstudierende immatrikulieren lassen (siehe
www.uni-hamburg.de/promotion). Dabei wären die auf unsere Webseite angegebenen Dokumente einzureichen, also auch eine aktuelle Betreuungszugsage bzw. Zulassung der Fakultät zum Promotionsstudium. Sie sollten dies vorher mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in bzw. mit dem Promotionsbüro Ihrer Fakultät absprechen.
Auch eine Beurlaubung wäre im Promotionsstudium möglich. Beurlaubte Studierende müssen auch regulär den Semesterbeitrag zahlen und erhalten Semesterunterlagen. Ausführliche Informationen zum Thema Beurlaubung finden Sie auf folgender Webseite:
www.uni-hamburg.de/beurlaubung.
Ob eine Beurlaubung oder eine Exmatrikulation (und spätere Immatrikulation) der sinnvollere Weg für Sie ist, kann man allgemein nicht wirklich beantworten. Dies hängt davon ab, ob der Status als immatrikulierte Studierende für Sie in irgendwelchen Kontexten wie Arbeit, Versicherung oder Ähnlichem relevant ist.
Liebe Grüße
Thomas Walter