Hallo,
ich habe meine Promotion an der Fakultät für Erziehungswissenschaft in diesem Sommer abgeschlossen. Mein endgültiges Zeugnis habe ich bereits. Ich habe mich allerdings nicht exmatrikuliert, sondern einfach keinen Semesterbeitrag fürs Wintersemester mehr bezahlt. Nun kam der Bescheid, dass ich aufgrund fehlender Rückmeldung exmatrikuliert wurde. Ich frage mich allerdings, ob das jetzt alles so seine Richtigkeit hat oder ob ich unter Angabe des Grundes "Abschluss der Promotion" aktiv hätte eine Exmatrikulation einreichen müssen. Über eine kurze Rückmeldung hierzu würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Michaela Kramer