Guten Tag,
ich habe am 22.10.2020 die Zulassung für mein Promotionsvorhaben (Rechtswissenschaften) erhalten und heute die Online-Bewerbung für die Einschreibung abgeschickt. Diese befindet sich noch in Bearbeitung. Meine Frage betrifft die notwendigen Dokumente für die Einschreibung:
Erforderlich ist neben etwaigen Zeugnissen und einer gültigen Versicherungsbescheinigung auch die aktuelle Betreuungszusage des Doktorvaters. Da sich diese nur beim zuständigen Promotionsausschuss befindet, habe ich in Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin stattdessen die Empfangsbestätigung des Promotionsausschuss als Dokument hochgeladen. Dieses bestätigt nämlich, dass sich alle meine Unterlagen (mithin auch der aktuellen Betreuungszusage) beim Promotionsausschuss befinden und müsste daher ausreichen.
Da die Einschreibung nur in einer einmonatigen Frist ab der Zulassung durch den Promotionsausschuss möglich ist und eine nachträgliche Veränderung der Bewerbung nicht möglich ist, wollte ich nur einmal nachfragen, ob dieses Dokument auch wirklich ausreichend ist und wie ich ansonsten vorgehen müsste. Mein Antrag auf Antrag zur Zulassung zur Promotion wurde ja gebilligt.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Vielen Dank für Ihre Mühen und mit freundlichen Grüßen
Niklass
Aktualisierung: Ich habe Ihnen das notwendige Dokument zur Sicherheit über das Kontaktformular geschickt.