Promotion

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Sarah@K.
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Registriert: Di 1. Dez 2020, 09:35

Bearbeitet Promotion

Beitrag von Sarah@K. »

Liebes Campus Center Team,

Ich bin ordentlich Studierende an der Fakultät für Rechtswissenschaften und habe Ende November erfolgreich mein Erstes Staatsexamen absolviert. Dabei handelte es sich um den sog. Freiversuch (§ 26 HmbJAG) mit der Möglichkeit der Notenverbesserung (§ 27 HmbJAG). Von dieser Möglichkeit möchte ich im Februar 2021 Gebrauch machen. Für das gesamte Prüfungsverfahren muss ich weiterhin als ordentlich Studierende an der Uni Hamburg eingeschrieben sein. Dieses Prüfungsverfahren zieht sich aufgrund der langen Korrekturphase (4 Monate Wartezeit allein auf die schriftlichen Prüfungsergebnisse) noch das gesamte Jahr 2021.
Ich möchte im Anschluss gerne promovieren und habe auch schon eine Betreuungszusage und erfülle allgemein die formalen Voraussetzungen und würde gerne parallel zum Prüfungsverfahren schon mit der Promotion beginnen. Ich weiß, dass ich meinen Antrag auf Zulassung zur Promotion bei dem Promotionsausschuss an meiner Fakultät stellen muss. Diese prüft anschließend den Antrag und sofern dieser zugelassen wird, wird mir eine Frist gesetzt, um mich als Promotionsstudent einzuschreiben. Ich würde diesen Antrag gerne noch im Dezember stellen, um dann im Jahr 2021 zeitnah mit der Promotion beginnen zu können. Meine Frage: Kann ich diesen Antrag schon stellen, obwohl ich weiterhin an der Uni Hamburg als Studierende eingeschrieben sein muss für das Prüfungsverfahren. Konkret: kann ich an der Uni Hamburg parallel als Promotionsstudent und ordentlich Studierende eingeschrieben sein?

Vielen Dank schon im Voraus und viele Grüße!
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Promotion

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Sarah@K.,

es ist prinzipiell möglich, an der Uni Hamburg parallel zum Studium eines regulären Studiengangs auch für ein Promotionsstudium immatrikuliert zu sein. Nur im Falle eins strukturierten Promotionsprogramms wäre dafür ein Antrag auf Doppelstudium erforderliche (siehe www.uni-hamburg.de/doppelstudium#10914630).

Sie sollten allerdings beachten, dass Ihr Antrag auf Immatrikulation für das Promotionsstudium erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben (siehe www.uni-hamburg.de/promotion#2930561).
Dazu zählt auch das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer Hochschule. Wenn ich Ihre Beschreibung korrekt verstanden habe, wird Ihnen dieses Zeugnis im Dezember noch nicht vorliegen und folglich könnte der Antrag auf Immatrikulation für das Promotionsstudium auch noch nicht abschließend bearbeitet werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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