Liebes Campus Center Team,
Ich bin ordentlich Studierende an der Fakultät für Rechtswissenschaften und habe Ende November erfolgreich mein Erstes Staatsexamen absolviert. Dabei handelte es sich um den sog. Freiversuch (§ 26 HmbJAG) mit der Möglichkeit der Notenverbesserung (§ 27 HmbJAG). Von dieser Möglichkeit möchte ich im Februar 2021 Gebrauch machen. Für das gesamte Prüfungsverfahren muss ich weiterhin als ordentlich Studierende an der Uni Hamburg eingeschrieben sein. Dieses Prüfungsverfahren zieht sich aufgrund der langen Korrekturphase (4 Monate Wartezeit allein auf die schriftlichen Prüfungsergebnisse) noch das gesamte Jahr 2021.
Ich möchte im Anschluss gerne promovieren und habe auch schon eine Betreuungszusage und erfülle allgemein die formalen Voraussetzungen und würde gerne parallel zum Prüfungsverfahren schon mit der Promotion beginnen. Ich weiß, dass ich meinen Antrag auf Zulassung zur Promotion bei dem Promotionsausschuss an meiner Fakultät stellen muss. Diese prüft anschließend den Antrag und sofern dieser zugelassen wird, wird mir eine Frist gesetzt, um mich als Promotionsstudent einzuschreiben. Ich würde diesen Antrag gerne noch im Dezember stellen, um dann im Jahr 2021 zeitnah mit der Promotion beginnen zu können. Meine Frage: Kann ich diesen Antrag schon stellen, obwohl ich weiterhin an der Uni Hamburg als Studierende eingeschrieben sein muss für das Prüfungsverfahren. Konkret: kann ich an der Uni Hamburg parallel als Promotionsstudent und ordentlich Studierende eingeschrieben sein?
Vielen Dank schon im Voraus und viele Grüße!