Zahnmediziner - Promotion in der Medizin

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E11
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Bearbeitet Zahnmediziner - Promotion in der Medizin

Beitrag von E11 »

Ich möchte als Zahnmediziner eine Promotion in einem medizinischen Bereich machen.
Fragen:
1. Gebe ich bei Stine in der Online-Bewerbung das Fach "Medizin" oder "Zahnmedizin" an? - Am Ende wird es ja ein Dr.med.Dent.
2. Momentan bin ich bei der Uni Hamburg immatrikuliert, wenn das Semester nun ausläuft ohne dass der Promotionsantrag durch ist, werde ich dann exmatrikuliert und muss mich dann erneut immatrikulieren?

Vielen Dank
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zahnmediziner - Promotion in der Medizin

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe E11,

1. Gebe ich bei Stine in der Online-Bewerbung das Fach "Medizin" oder "Zahnmedizin" an? - Am Ende wird es ja ein Dr.med.Dent.

Sie können den Antrag auf Immatrikulation für ein Promotionsstudium in STiNE erst dann stellen, wenn Sie eine Zulassung der zuständigen Fakultät, in Ihrem Fall wäre dies die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg, erhalten haben, da dieses Dokument ("Bestätigung über Ihre Anmeldung zum Promotionsverfahren") im Rahmen des STiNE-Formulars hochzuladen ist (siehe https://www.uni-hamburg.de/promotion#2930561).

In diesem Dokument sollte klar angeben sein, in welchem Fach die Zulassung zur Promotion erfolgt ist. Falls es diesbezüglich Klärungsbedarf gibt, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der Medizinischen Fakultät (siehe https://www.uke.de/forschung/promotion- ... index.html).

2. Momentan bin ich bei der Uni Hamburg immatrikuliert, wenn das Semester nun ausläuft ohne dass der Promotionsantrag durch ist, werde ich dann exmatrikuliert und muss mich dann erneut immatrikulieren?

Ich gehe aufgrund Ihrer Frage davon aus, dass Sie Ihren Studiengang im Wintersemester 2020/21 erfolgreichen abgeschlossen haben bzw. abschließen.

Dann gilt die folgende Regelung:
"Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert." (www.uni-hamburg.de/exmatrikulation)

Falls Ihr Abschluss uns gemeldet wird, dann werden Sie zum Ende des Semesters exmatrikuliert. In manchen Fällen verzögert sich die Meldung durch die zuständigen Stellen in den Fakultäten bzw. Fachbereichen und somit auch die entsprechenden Prozesse bei uns im Campus-Center. Dies kann dann dazu führen, dass die Exmatrikulation erst zum Ende des Folgesemesters erfolgt.

Falls Sie zum Ende des Wintersemesters 2020/21 (31.03.2021) aus Ihrem bisherigen Studiengang exmatrikuliert werden und bis dahin noch nicht für das Promotionsstudium immatrikuliert worden sind, da Sie noch keine Zulassung haben oder weil Ihr Antrag auf Immatrikulation für das Promotionsstudium noch abschließend bearbeitet wird, dann wären Sie für eine gewisse Zeit nicht mehr in Ihrem bisherigen Studiengang und noch nicht als Promotionsstudierende*r immatrikuliert.

Wenn die Immatrikulation zum Promotionsstudium dann im Sommersemester 2021 erfolgt, werden Sie formal aber rückwirkend zum 01.04.2021, d.h. zum Beginn des Sommersemesters 2021, für das Promotionsstudium immatrikuliert.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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