Guten Tag,
ich habe meine Promotion in Physik im WS 20/21 abgeschlossen und meine Promotions-Urkunde auch bereits nach Veröffentlichung meiner Dissertation im Dezember 2020 erhalten. Ich dachte, ich werde daraufhin automatisch exmatrikuliert, und habe nun jedoch meine Exmatrikulation erhalten, weil ich meinen Semesterbeitrag nicht mehr bezahlt habe, d.h. wegen fehlender Rückmeldung. Habe ich hier etwas falsch verstanden und hätte ich zuvor explizit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen müssen? Bzw. entstehen mir dadurch irgendwelche Nachteile?
Mit freundlichen Grüßen
vdv84