Promotion abgeschlossen, Antrag auf Exmatrikulation explizit stellen oder einfach nicht bezahlen?

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vdv84
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Bearbeitet Promotion abgeschlossen, Antrag auf Exmatrikulation explizit stellen oder einfach nicht bezahlen?

Beitrag von vdv84 »

Guten Tag,

ich habe meine Promotion in Physik im WS 20/21 abgeschlossen und meine Promotions-Urkunde auch bereits nach Veröffentlichung meiner Dissertation im Dezember 2020 erhalten. Ich dachte, ich werde daraufhin automatisch exmatrikuliert, und habe nun jedoch meine Exmatrikulation erhalten, weil ich meinen Semesterbeitrag nicht mehr bezahlt habe, d.h. wegen fehlender Rückmeldung. Habe ich hier etwas falsch verstanden und hätte ich zuvor explizit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen müssen? Bzw. entstehen mir dadurch irgendwelche Nachteile?

Mit freundlichen Grüßen
vdv84
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Campus-Center - BK
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Re: Promotion abgeschlossen, Antrag auf Exmatrikulation explizit stellen oder einfach nicht bezahlen?

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo vdv84,

die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung zum Semester ist ein automatisierter Prozess bei fehlendem bzw. nicht fristgerechtem Eingang des Semesterbeitrags. Es kann gut sein, dass Ihr Studienabschluss noch nicht vom Promotionsbüro an uns gemeldet wurde oder dass es hier eine zeitliche Überschneidung der Prozesse gab. In der Regel ist eine explite Beantragung auf Exmatrikulation bei Studienabschluss nicht erforderlich. Es sind keine weiteren Schritte Ihrerseits erforderlich.

Mit besten Grüßen,
BK
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