Urlaubssemester Promotion

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Simon Feyerabend
Beiträge: 1
Registriert: Di 27. Jul 2021, 08:37

Bearbeitet Urlaubssemester Promotion

Beitrag von Simon Feyerabend »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich derzeit im 6. FS Medizin und plane zum nächsten Semester für meine experimentelle Doktorarbeit auszusetzen. Wir sind derzeit noch dabei, die genaue Fragestellung und Methodik zu etablieren. Im Moment hat das Promotionsbüro am UKE viel zu tun und könnte bei der Einreichung innerhalb der nächsten 2-3 Wochen den Antrag erst im Oktober durch den Ausschuss gehen lassen.
Meine Frage: kann ich auch noch im Verlaufe des Semesters dann rückwirkend ein Urlaubssemester beantragen? Soll ich in jedem Fall den Semesterbeitrag zahlen?
Ich muss auf jeden Fall von den Kursen abgemeldet sein.

Ich hoffe auf eine baldige Antwort,

SF
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Urlaubssemester Promotion

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Simon Feyerabend,

es ist möglich, im laufenden Semester einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. In der Regel ist in diesen Fällen eine Verspätungsgebühr zu zahlen, da die reguläre Frist für die Antragsstellung für ein Wintersemester am 30. Juni endet. Die Beurlaubung gilt auch bei der Beantragung im laufenden Semester für das gesamte Semester und daher rückwirkend ab Semesterbeginn.

Bitte lesen Sie sich unsere Webseite zum Thema Beurlaubung durch, auf der alle relevanten Informationen zu finden sind: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung.

In einem Urlaubssemester ist an der Universität Hamburg der volle Semesterbeitrag zu zahlen und somit müssten Sie sich ganz normal für das Wintersemester 2021/22 zurückmelden, wenn Sie im Wintersemester 2021/22 an der Universität Hamburg immatrikuliert sein wollen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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