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Nachreichen Zulassung auf Promotion

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 10:40
von Stephgo
Mein Antrag auf Zulassung zur Promotion wird vom Promotionsauschuss noch bearbeitet. Ich würde mich aber trotzdem schon gerne immatrikulieren um nicht gegebenenfalls ein Semester länger mit dem Einreichen meiner Dissertation warten zu müssen. Mein Dr. Vater würde mir ebenso eine Bestätigung ausstellen, dass ich bei ihm bereits seit 6 Monaten promoviere. Kann ich diese Bestätigung in meiner Bewerbung anhängen und die Zulassung des Promotionssausschusses nachreichen wenn ich diese erhalten habe? Ich würde mich gerne so schnell wie möglich immatrikulieren um das laufende Semester auch noch mitzunehmen, weil ich bereits seit April promoviere. Kann ich meine Bewerbung bereits abschicken und das Schreiben des Promotionsauschusses nachreichen?

Des weiteren komme ich aus Österreich. Muss ich dann trotzdem eine Krankenversicherungbescheinigung hochladen wenn ich im Ausland versichert bin?

Re: Nachreichen Zulassung auf Promotion

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 23:13
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Stephgo,

der Nachweis der Krankenversicherung ist für Promovierende nicht (mehr) notwendig.

Damit wir Ihre andere Frage beantworten können, teilen Sie uns bitte noch mit, in welcher Fakultät Sie promovieren möchten.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann

Re: Nachreichen Zulassung auf Promotion

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 10:09
von Stephgo
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich promoviere an der medizinischen Fakultät.

Beste Grüße

Re: Nachreichen Zulassung auf Promotion

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 10:36
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Stephgo,

Im Falle einer Promotion im Bereich Medizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät wird eine vom Promotionsbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Anmeldung zum Promotionsverfahren benötigt - die Betreuungszusage des Betreuers reicht für die Immatrikulation nicht aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Nachreichen Zulassung auf Promotion

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 10:49
von Stephgo
Vielen Dank,
kann ich meine Bewerbung bzw Anmeldung abschicken und das Bestätigungsschreiben des Promotionsausschusses nachreichen um zumindest vorläufig immatrikuliert zu sein und nicht erst ein ganzes Semester später immatrikuliert zu werden?

Beste Grüße

Re: Nachreichen Zulassung auf Promotion

Verfasst: Mi 25. Aug 2021, 15:14
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Stephgo,

Ohne das Schreiben werden Sie leider auch nicht vorläufig immatrikuliert - die vorläufige Immatrikulation wird erst dann vorgenommen, wenn die Zulassung vorliegt und für die endgültige Immatrikulation nur noch die Zahlung des Semesterbeitrags (und ggf. ein Krankenversicherungsnachweis) fehlt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling