Notwendigkeit zur weiteren Immatrikulation nach Abgabe einer Dissertation

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Christian A.
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Registriert: Sa 6. Feb 2021, 10:29

Bearbeitet Notwendigkeit zur weiteren Immatrikulation nach Abgabe einer Dissertation

Beitrag von Christian A. »

Sehr geehrtes Team des Campus Centers,

mein Name ist Christian Appel und ich habe vor Kurzem meine Dissertation in der Germanistik abgegeben. Da die notwendige Zeit für die Erstellung der Gutachten seitens meines Professors allerdings bis Ende November in Anspruch nehmen wird und ich meine Disputation erst im Dezember bzw. Januar haben werde, wollte ich einmal anfragen, ob es dann trotz der Abgabe der Diss. noch notwendig ist, sich für das folgende Semester zurückzumelden.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Appel
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Notwendigkeit zur weiteren Immatrikulation nach Abgabe einer Dissertation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Christian Appel,

da für die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Promotionsstudierende weiter immatrikuliert sein müssen, die jeweiligen Promotionsordnungen bzw. die Regelungen der entsprechenden Gremien der einzelnen Fakultäten der Universität Hamburg relevant sind, müssten Sie sich mit dieser Anfrage bitte direkt an das Promotionsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften wenden.

Sollte Sie die Auskunft erhalten, dass Sie bis zu einem Datum im Wintersemester 2021/22 (ab dem 01.10.2021) immatrikuliert sein müssen, dann wäre eine reguläre Rückmeldung für das Wintersemester 2021/22 durch Überweisung des Semesterbeitrags erforderlich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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