Liebe/r AesthaK,
Eine Zulassung zur Promotion ist nur mit einem abgeschlossenen Studium möglich. Sie sind aber, was die Zulassung zur Promotion angeht, nicht an bestimmte Fristen gebunden, d.h. Sie können einen Antrag auf Zulassung zur Promotion auch im laufenden Semester stellen, sobald Ihnen Ihr Abschlusszeugnis vorliegt. Die Zulassung zur Promotion liegt an der Uni Hamburg in der Zuständigkeit der Fakultät, an der Sie promovieren möchten. Diesbezügliche Informationen der Fakultäten sowie Informationen zur Einschreibung nachdem Sie eine Zulassung der Fakultät erhalten haben finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... otion.html
Sofern Sie nicht vorhaben, Ihre Promotion in einem speziellen Doktorandenprogramm (z.B. im Rahmen eines Graduiertenkollegs) zu absolvieren, ist ein Bachelorstudium parallel zur Promotion möglich. Sollten Sie ein spezielles Dorktorandenprogramm absolvieren wollen, ist hier ggf. ein Antrag auf ein Doppelstudium zu stellen, da Sie dann zwei Studiengänge parallel studieren würden.
In jedem Fall sollten Sie aber den Aufwand der Promotion und des Bachelorstudiums gut kalkulieren, um sicher zu stellen, dass beides für Sie parallel zu leisten ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling