Promotion nach Lehramtsstudium

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Björn Klein
Beiträge: 1
Registriert: Sa 27. Jun 2015, 20:09

Bearbeitet Promotion nach Lehramtsstudium

Beitrag von Björn Klein »

Hallo, ich möchte mich fürs kommende Wintersemester an der Uni Hamburg für ein Lehramtsstudium Gymnasium mit den Fächern Deutsch und Sozialwissenschaften bewerben. Ich bin sehr daran interessiert, nach dem Studium noch zu promovieren. Dazu hätte ich folgende Fragen:
1. Stimmt es, dass Absolventen des Lehramtsstudiums, wenn sie promoviert haben, weniger Chancen haben, als Dozenten an der Uni eingestellt zu werden, als Absolventen, die ihre Promotion auf den "normalen" Master draufgesetzt haben? Das hört man manchmal.
2. Das Schulfach Sozialwissenschaften ist ja ein Fach, das sich aus mehreren akademischen Teilfächern zusammensetzt: Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Zwingt mich meine Fächerkombination dadurch, wenn ich promovieren sollte, dies im Fach Deutsche Sprache und Literatur zu tun. Oder könnte ich auch durch mein Studium des Schulfachs "Sozialwissenschaften" danach in Sozialwisschenschaften (Soziologie) oder Politikwissenschaften promovieren?
3. Ist es bei einer Promotion nach dem Lehramtsstudiengang auch möglich, im 2. Fach zu promovieren, oder geht das nur im ersten Fach?
Für Antworten auf meine Fragen wäre ich sehr dankbar.
Grüße,
Björn
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Promotion nach Lehramtsstudium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Björn,

1. Einstellungen von Dozent/innen an Universitäten obliegen in der Regel den Fachbereichen der jeweiligen Universität und werden unter Beachtung von Gleichstellungsgrundsätzen auf der Basis der Qualifikation für die jeweilige Stelle durchgeführt. Im Regelfall wird dabei aber eher die Promotion sowie die sonstigen Qualifikationen (Publikationen, Lehrerfahrung etc.) berücksichtigt als der Studienabschluss, der die Basis der Promotion darstellte.

2.+3. Grundsätzlich sind Sie mit dem Abschluss eines Masterstudiengangs an der Uni Hamburg zu einer Promotion berechtigt. Grundlage hierfür ist der §70 des Hamburger Hochschulgesetzes: http://www.juris.de/jportal/portal/page ... 70&st=null Die Fakultäten der Uni Hamburg können aber in Ihren Promotionsordnungen die Voraussetzungen für eine Promotion an der jeweiligen Fakultät selbst fest legen. Manche Fakultäten fordern hier einen Abschluss in einem bestimmten Fachgebiet, so dass ein Master of Education Sie ggf. nicht zur Promotion an allen Fakultäten berechtigt. Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwisssenschaften der Uni Hamburg, der die Fächer, die Sie nennen, zugeordnet sind, fordert in ihrer Promotionsordnung für den Zugang zur Promotion einen erfolgreichen Studienabschluss in einem für eine wirtschafts- und/oder sozialwissenschaftliche Promotion wesentlichen Studiengang und schließt dabei eine Erste Staatsprüfung für das Lehramt explizit ein, was sich auf den Master of Education übertragen lässt. Ob hier Unterschiede hinsichtlich des 1. und 2. Unterrichtsfachs gemacht werden, ist in der Promotionsordnung nicht festgelegt, daher müssen Sie sich diesbezüglich noch einmal an der Fakultät erkundigen. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.wiso.uni-hamburg.de/studienb ... sowi/team/
Für die Zulassung zur Promotion ist es in jedem Fall relevant, dass Sie an dem Fachbereich, an dem Sie promovieren wollen, eine/n Betreuer/in für Ihre Promotion finden. Daher sollten Sie, sofern Sie eine Promotion an der Uni Hamburg im Auge haben, schon während Ihres Studiums überlegen, in welchem Gebiet Sie gern promovieren möchten und dann möglichst schon eine Professorin oder einen Professor finden, zu deren bzw. dessen Schwerpunkten Ihr mögliches Promotionsthema passt und frühzeitig (z.B. während de Masterstudiums) klären, ob die/der betreffenden Professor/in eine Promotion mit Ihrem Thema betreuen würde.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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