Liebes Campus-Center Team,
ich würde als Wimi gerne einen kleinen Werkvertrag für eine Promotionsstudentin der UHH vergeben. Dadurch käme sie allerdings über die 19,5h/Woche, die normalen Studierenden im Regelstudium maximal als Arbeitszeit erlaubt sind.
Meines Wissens spielt diese Regelung für sie aber gar keine Rolle, da diese maximale wöchentliche Studenanzahl ja wegen der Krankenkasse gilt, da reguläre Studierende ja einen reduzierten Beitrag zahlen und dies für sie als Promotionsstudentin eh nicht zutrifft, oder?
Darf sie also guten Gewissens den Werkvertrag annehmen?
Vielen Dank für die Antwort und viele Grüße
Elisabeth Fischer