Sehr geehrte Damen und Herren,
Studentin A ist an einer privaten Medizinischen Hochschule in Deutschland immatrikuliert und hat im Rahmen der Doktorarbeit, die sie in Hamburg macht, zwei Urlaubssemester und Einen Antrag Auf Parallelstudium gestellt. Die beiden Anträge wurden genehmigt, sodass Studentin A sich nun an der Universität in Hamburg als Promotionsstudentin einschreiben kann. Die Promotionsanzeige wurde angenommen und von Seiten der Universität Hamburg kann sich die Studentin mit der Zulassung der Mutteruniversität in Hamburg an der medizinischen Fakultät einschreiben. Da Studentin A aber das Studium nicht beendet hat, kann sie sich nicht als Promotionsstudentin mit Abschluss regulär bewerben. Wie kann Studentin A sich nun in der medizinischen Fakultät in Hamburg einschreiben, trotz Abwesenheit des Abschlusses? Die Studentin A benötigt die zwei Pflichtsemester, weil es die Promotionsordnung der medizinhistorischen Fakultät so vorsieht und auch zum vollständigen Schutz im Rahmen der Doktorarbeit.
Danke im Voraus.
Freundliche Grüße