Einschreibung Promotionsstudent Medizin anderer Fakultät

Antworten
Saskia Dede
Beiträge: 3
Registriert: Sa 17. Nov 2018, 10:06

Bearbeitet Einschreibung Promotionsstudent Medizin anderer Fakultät

Beitrag von Saskia Dede »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Studentin A ist an einer privaten Medizinischen Hochschule in Deutschland immatrikuliert und hat im Rahmen der Doktorarbeit, die sie in Hamburg macht, zwei Urlaubssemester und Einen Antrag Auf Parallelstudium gestellt. Die beiden Anträge wurden genehmigt, sodass Studentin A sich nun an der Universität in Hamburg als Promotionsstudentin einschreiben kann. Die Promotionsanzeige wurde angenommen und von Seiten der Universität Hamburg kann sich die Studentin mit der Zulassung der Mutteruniversität in Hamburg an der medizinischen Fakultät einschreiben. Da Studentin A aber das Studium nicht beendet hat, kann sie sich nicht als Promotionsstudentin mit Abschluss regulär bewerben. Wie kann Studentin A sich nun in der medizinischen Fakultät in Hamburg einschreiben, trotz Abwesenheit des Abschlusses? Die Studentin A benötigt die zwei Pflichtsemester, weil es die Promotionsordnung der medizinhistorischen Fakultät so vorsieht und auch zum vollständigen Schutz im Rahmen der Doktorarbeit.
Danke im Voraus.

Freundliche Grüße
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Einschreibung Promotionsstudent Medizin anderer Fakultät

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Dede,

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihr Anliegen richtig verstehe, daher zunächst ein paar Rückfragen:

Hat Studentin A den Antrag auf ein Parallelstudium an der Uni Hamburg oder an der anderen Hochschule gestellt?
Hat Studentin A bereits eine Zulassung der Medizinischen Fakultät der Uni Hamburg für die Promotion?

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Saskia Dede
Beiträge: 3
Registriert: Sa 17. Nov 2018, 10:06

Re: Einschreibung Promotionsstudent Medizin anderer Fakultät

Beitrag von Saskia Dede »

Guten Tag,

Ja Studentin A hat einen Antrag auf Parallelstudium/Doppelstudium an Ihrer Mutteruniversität gestellt. Da diese privat ist, ist ein Antrag laut Studienordnung an der Universität Hamburg nicht erforderlich.

Ferner hat Studentin A eine Zulassung des Promotionsbüros der medizinhistorischen Fakultät ib Hamburg bekommen. Studentin A kann sich nun immatrikulieren.

Studentin A möchte sich nun offiziell für die Doktorarbeit immatrikulieren. Dies ist laut Studienordnung und Referat für Studienangelegenheiten auch möglich. Aber bisher konnte keiner Studentin A sagen, wie das Prozedere von statten gehen soll.
Freundliche Grüße und besten Dank
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Einschreibung Promotionsstudent Medizin anderer Fakultät

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Dede,

In dem Fall finden Sie alle Informationen zur Einschreibung hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /promotion Studentin A sollte sich von der Fakultät zusätzlich zu den auf der Seite genannten Unterlagen eine Bestätigung ausstellen lassen, dass eine Promotion ohne abgeschlossenes Staatsexamen in ihrem Fall möglich ist und die Zulassung in Kenntnis des fehlenden Abschlusses erfolgt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Saskia Dede
Beiträge: 3
Registriert: Sa 17. Nov 2018, 10:06

Re: Einschreibung Promotionsstudent Medizin anderer Fakultät

Beitrag von Saskia Dede »

Sehr geehrte Frau Schelling,

vielen Dank.
Muss die Bestätigung vom Promotionsbüro angefordert werden?
Das Heisst Studentin A muss sich als Promotionsstudentin bewerben und zusätzlich die Bestätigung beifügen?

Besten Dank

Freundliche Grüße
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Einschreibung Promotionsstudent Medizin anderer Fakultät

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Dede,

Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, ich hatte Ihre Rückfrage schlicht übersehen. Ja, genauso sollte Studentin A vorgehen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten