Ich habe vor langer Zeit den experimentell-wissenschaftlichen Teil meiner Promotion im UKE angefertigt. (Ende Studium 1998). 2014 habe mich ich dann wieder mit dem „Zusammenschreiben“ beschäftigt und festgestellt, dass damals kein Antrag auf ein Promotionsvorhaben gestellt worden war. Der dann gestellte Antrag wurde erfreulicherweise anerkannt.
Jetzt habe ich die Promotionsarbeit erstellt und diese liegt meinem Betreuer zur Korrektur vor. Als ich mich nach Voraussetzungen auf Ihrer Internetseite erkundigt habe, habe ich gesehen, dass eine Immatrikulation als Promotionsstudent notwendig ist. Gilt dies auch in meinem Fall – experimentell-wissenschaftlicher Teil als Medizinstudent im UKE (1997-1999) und jetzt lang andauerndes „Zusammenschreiben“?
Das Promotionsbüro des UKE schrieb hierzu: ... das gilt für alle Promovenden, und zwar für die gesamte Zeit der Promotion bis einschließlich der mündlichen Prüfung.
D.h. ich hätte die ganze Zeit als Promotionsstudent immatrikuliert sein müssen? Ist jetzt noch eine Anmeldung möglich - und wie gehe ich bezüglich des langen Zeitraums ohne Immatrikulation um ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.