Einschreiben als Promotionsstudent

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Anne95
Beiträge: 1
Registriert: Mi 6. Feb 2019, 19:20

Bearbeitet Einschreiben als Promotionsstudent

Beitrag von Anne95 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit November 2018 Doktorandin in der Lebensmittelchemie und habe diese Woche meinen Zulassungsbescheid zur Promotion erhalten.

Meine Frage ist nun, ob es ausreicht, dass ich mich erst für das kommende SoSe 2019 als Promotionsstudentin der Universität Hamburg einschreibe oder ob auch hier die Frist von 3 Monaten wie bei der Zulassung zählt? Und wenn ja, ab wann wäre eine Einschreibung für das neue Semester möglich?

Des Weiteren möchte ich fragen, ob es als ehemalige (aber exmatrikulierte) Studentin der Universität Hamburg reicht, wenn ich einen formlosen Antrag auf Immatrikulation stelle?

Viele Grüße
Anne
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Einschreiben als Promotionsstudent

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Anne,

es ist möglich, dass Sie sich erst zum SoSe 2019 einschreiben, wenn Ihnen im Zulassungsbescheid keine andere Frist gesetzt wurde.
Sie können die Immatrikulation bereits jetzt beantragen. Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrem formlosen Antrag deutlich machen, dass es sich um eine Einschreibung zum SoSe 2019 handelt. Da Sie bereits Studentin an der Uni Hamburg waren, ist ein formloser Antrag zusammen mit dem Nachweis über die Zulassung, einem aktuellen Krankenkassennachweis und einer einfachen Kopie Ihres Masterzeugnisses ausreichend.
Sie finden die Liste sowie weitere Informationen zur Immatrikulation als Promovendin unter https://www.uni-hamburg.de/promotion

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
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