Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit November 2018 Doktorandin in der Lebensmittelchemie und habe diese Woche meinen Zulassungsbescheid zur Promotion erhalten.
Meine Frage ist nun, ob es ausreicht, dass ich mich erst für das kommende SoSe 2019 als Promotionsstudentin der Universität Hamburg einschreibe oder ob auch hier die Frist von 3 Monaten wie bei der Zulassung zählt? Und wenn ja, ab wann wäre eine Einschreibung für das neue Semester möglich?
Des Weiteren möchte ich fragen, ob es als ehemalige (aber exmatrikulierte) Studentin der Universität Hamburg reicht, wenn ich einen formlosen Antrag auf Immatrikulation stelle?
Viele Grüße
Anne