Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Masterstudium an der Universität Hamburg im Juli abgeschlossen und möchte nun ein Promotionsstudium in Hamburg aufnehmen. Derzeit schreibe ich mein Exposé und bin noch bis zum 30.9. immatrikuliert. Von meinem zukünftigen Doktorvater habe ich nun eine "Betreuungszusage im Rahmen des Immatrikulationsantrags Promotion zur Vorlage beim Service für Studierende" erhalten und weitergeleitet, um meine weitere Immatrikulation zu sichern.
Ich hätte nun gerne gewusst, ob ich in den nächsten Tagen einfach den Semesterbeitrag überweisen kann und so für das kommende Semester eingeschrieben bin, oder ob ich bis zum nächsten Sitzungstermin des Promotionsausschusses Exposé, Zeitplan und sämtliche weitere Unterlagen eingereicht haben muss, und erst nach einem positiven Bescheid meines Antrages auf Promotion die Möglichkeit zur Verlängerung meiner Immatrikulation erhalte. In diesem Falle wäre es ja durchaus möglich, dass ich den Studierendenstatus für einen Monat verliere, da der Ausschuss nur alle paar Wochen tagt.
Mit freundlichen Grüßen