Hallo,
Ich habe bezüglich einer Bewerbung, die Ich als erste Priorität gesetzt habe, Fragen.
Es handelt sich um Den Bachelor Studiengang Betriebswirtschaftslehre im ersten Fachsemester.
In den vergangenen Wochen habe Ich eine Zulassungobergrenze von der Hochschulstart.de Aufgewiesen bekommen.
Heute habe ich noch mal nachgeschaut, ob sich irgendwas am Rang meiner Bewerbung getan hat, Jedoch habe ich zufällig mitbekommen, dass die Zulassungobergrenze nicht mehr da ist Beziehungsweise auf null gesetzt worden ist?
Jetzt wäre meine Frage, ob da irgendein technisches Problem vorgekommen ist oder ob Sich die Zulassungobergrenze verändert?
Ich Freue mich, wenn Sie mir antworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Georgios Touskas
Lieber Georgios,
die Zulassungsgrenze wurde für diesen Studiengang tatsächlich auf Null gesetzt. In dem Studiengang BWL haben wir eine Kapazität für das Wintersemester 24/25 von 367, der Studiengang plant also mit so vielen Studienanfängern ins Semester starten.
Wenn im DoSV die Zulassungsgrenze exakt auf die Höhe der Kapazität gesetzt wird, dann würde der Studiengang die geplante Anzahl der Studienanfänger nicht erreichen, da ein Anteil der Bewerbenden die Zulassungsangebote nicht annehmen bzw. sich nicht immatrikulieren, z.B. weil sie eine Zulassung/Zulassungsangebot für ein andere Bewerbung mit höherer Priorität erhalten haben. Deswegen wird regulär die Zulassungsgrenze höher als die Kapazität gesetzt (das nennen wir Überbuchung), um dem „Schwund“ so entgegenzuwirken, dass am Ende des DoSV im optimalen Fall die geplante Anzahl der Studienanfänger erreicht wird.
Für den Studiengang BWL zum Wintersemester 24/25 haben wir zum Beginn des DoSV (zur Freigabe der Ranglisten) die Zulassungsgrenze verhältnismäßig hoch gesetzt, sodass fast doppelt so viele Zulassungsangebote und Zulassungen ausgesprochen wurden, als die Anzahl der geplanten Studienanfänger. Jetzt kommt es darauf an, wie viele Zulassungsangebote angenommen werden und aus wie vielen Zulassungen nach der Immatrikulationsfrist eine Immatrikulation erfolgt. Derzeit haben wir technisch sichergestellt, dass keine weiteren Zulassungsangebote und Zulassungen automatisch erfolgen können, daher wird auch die Zulassungsgrenze von 1 angezeigt.
Was bedeutet das konkret: Wenn in der ersten „großen Welle“ kein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erfolgte, müssen Sie sich gedulden. Wenn aus der großen Menge an Zulassungsangeboten und Zulassungen eine ausreichende Anzahl an Studienanfänger folgt, ist der Studiengang „voll“ und somit das DoSV für den Studiengang beendet. Es kann aber auch sein, dass die Menge nicht ganz ausreicht und später im Laufe des DoSV weitere Zulassungen erteilt werden. Wann und wieviel lässt sich im Augenblick schwer abschätzen, das kann zum Beispiel auch spät im Koordinierten Nachrücken sein.
Falls Sie weitere Bewerbungen im DoSV haben, erst nach der Koordinierungsphase weitere Zulassungen im BWL möglich sind und sie bei einer anderen Bewerbung in zulassungsfähigen Bereich sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Zulassung für eine ihrer anderen Bewerbungen spätestens zum Ende der Koordinierungsphase erhalten und die Bewerbung für BWL damit automisch ausscheidet, da nur eine Zulassung im DoSV erfolgen kann.
Ich hoffe die Erklärung hilft Ihnen ein wenig weiter.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die Zulassungsgrenze wurde für diesen Studiengang tatsächlich auf Null gesetzt. In dem Studiengang BWL haben wir eine Kapazität für das Wintersemester 24/25 von 367, der Studiengang plant also mit so vielen Studienanfängern ins Semester starten.
Wenn im DoSV die Zulassungsgrenze exakt auf die Höhe der Kapazität gesetzt wird, dann würde der Studiengang die geplante Anzahl der Studienanfänger nicht erreichen, da ein Anteil der Bewerbenden die Zulassungsangebote nicht annehmen bzw. sich nicht immatrikulieren, z.B. weil sie eine Zulassung/Zulassungsangebot für ein andere Bewerbung mit höherer Priorität erhalten haben. Deswegen wird regulär die Zulassungsgrenze höher als die Kapazität gesetzt (das nennen wir Überbuchung), um dem „Schwund“ so entgegenzuwirken, dass am Ende des DoSV im optimalen Fall die geplante Anzahl der Studienanfänger erreicht wird.
Für den Studiengang BWL zum Wintersemester 24/25 haben wir zum Beginn des DoSV (zur Freigabe der Ranglisten) die Zulassungsgrenze verhältnismäßig hoch gesetzt, sodass fast doppelt so viele Zulassungsangebote und Zulassungen ausgesprochen wurden, als die Anzahl der geplanten Studienanfänger. Jetzt kommt es darauf an, wie viele Zulassungsangebote angenommen werden und aus wie vielen Zulassungen nach der Immatrikulationsfrist eine Immatrikulation erfolgt. Derzeit haben wir technisch sichergestellt, dass keine weiteren Zulassungsangebote und Zulassungen automatisch erfolgen können, daher wird auch die Zulassungsgrenze von 1 angezeigt.
Was bedeutet das konkret: Wenn in der ersten „großen Welle“ kein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erfolgte, müssen Sie sich gedulden. Wenn aus der großen Menge an Zulassungsangeboten und Zulassungen eine ausreichende Anzahl an Studienanfänger folgt, ist der Studiengang „voll“ und somit das DoSV für den Studiengang beendet. Es kann aber auch sein, dass die Menge nicht ganz ausreicht und später im Laufe des DoSV weitere Zulassungen erteilt werden. Wann und wieviel lässt sich im Augenblick schwer abschätzen, das kann zum Beispiel auch spät im Koordinierten Nachrücken sein.
Falls Sie weitere Bewerbungen im DoSV haben, erst nach der Koordinierungsphase weitere Zulassungen im BWL möglich sind und sie bei einer anderen Bewerbung in zulassungsfähigen Bereich sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Zulassung für eine ihrer anderen Bewerbungen spätestens zum Ende der Koordinierungsphase erhalten und die Bewerbung für BWL damit automisch ausscheidet, da nur eine Zulassung im DoSV erfolgen kann.
Ich hoffe die Erklärung hilft Ihnen ein wenig weiter.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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