Master Lehramt an Beruflichen Schulen

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franca92
Beiträge: 1
Registriert: Mi 12. Apr 2017, 18:02

Bearbeitet Master Lehramt an Beruflichen Schulen

Beitrag von franca92 »

Hallo,

ich studiere derzeit Wirtschaftspädagogik an der Universität Göttingen und würde meinen Master gern in Hamburg absolvieren.

Auf der Homepage bin ich bereits auf viele hilfreiche Hinweise gestoßen, was die Zulassungsvoraussetzungen betrifft. Allerdings würde ich gern bereits vor dem Einreichen des Transcript of Records wissen, ob es eine Chance auf einen Studienplatz in Hamburg gäbe.

Mit dem Studium der Wirtschaftspädagogik mit dem Zweitfach Sport wäre die Voraussetzung eines Unterrichtsfaches wahrscheinlich gegeben. Zusätzlich habe ich im Bereich Wirtschaftswissenschaften diverse Module absolviert und Leistungen in der Fachdidaktik (Wirtschaftspädagogik) erbracht.
Meine Frage ist nun, ob eine Mindestanzahl an Credits für die einzelnen Bereiche vorgeschrieben ist? Oder reicht es, wenn aus dem Transcript of Records hervorgeht, dass diese 3 Bereiche im Bachelor studiert wurden?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Viele freundliche Grüße
Franca
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Master Lehramt an Beruflichen Schulen

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Franca,

um Ihre Chancen näher zu betrachten, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, Sie sich also überhaupt an der Uni Hamburg für ein Masterlehramtsstudium bewerben können.

Von Ihrer Anfrage her betrachtet, kommt für Sie nur der Masterstudiengang Lehramt an Berufliche Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften in Frage.

Voraussetzung A)
Voraussetzung zur Bewerbung ist im Lehramt an Beruflichen Schulen eine abge¬schlossene Berufsausbildung in der beruf¬lichen Fachrichtung oder ein mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum. Dieser Nachweis ist zur Einschreibung zu erbringen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930600.

Voraussetzung B)
Der Masterstudiengang Lehramt an Berufliche Schulen an der Uni Hamburg entspricht dem KMK-Lehramtstyp 5. Sie müssen zur Einschreibung nachweisen, dass der KMK-Lehramtstyp ihres Bachelorstudiengangs ebenfalls dem Typ 5 entspricht: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930599.
Eine Übersicht der KMK-Lehramtstypen finden Sie auch hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837535.

Voraussetzung C)
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass in Ihrem bisherigen Studium in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach Leistungen in Fachdidaktik erbracht worden sind: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930607.
Gehen die Leistungen der Fachdidaktik nicht aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records ausdrücklich hervor, müssen Sie sich diese für beide Teilstudiengänge gesondert von Ihrer bisherigen Hochschule bescheinigen lassen.

Voraussetzung D)
Im Falle der Zulassung ist zur Einschreibung nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums schulpraktische Studien erbracht haben. Geht aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Transcript of Records nicht hervor, dass Schulpraktika erbracht worden sind, müssten Sie dies von Ihrer bisherigen Hochschule gesondert bescheinigen lassen.

Für die Nachweise der Voraussetzungen B bis D können Sie gerne auch unsere Vorlage für Ihre Hochschule nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.

Sporteignungsprüfung:
Für das Fach Sport müssen Sie i.d.R. vor der Bewerbung auf einen Lehramtsstudienplatz Lehramt an Beruflichen Schulen eine Sporteignungsprüfung ablegen. Da Sie zur Bewerbung aber bereits einen sport-bzw. bewegungswissenschaftlichen Studiengang absolviert haben, werden Sie nach § 1.1.4 der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft von der Sporteignungsprüfung befreit. (https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/d ... 150513.pdf). Sie brauchen dabei keinen Antrag auf Befreiung stellen, da derzeit alle dementsprechenden (nach §1.1.4) Befreiungsgründe ohne weitere Prüfung durch den Festellungsausschuss anerkannt werden.

Zu Ihrer letzten Frage: Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss zur Einschreibung hervorgehen, dass das Studium eines Unterrichtsfaches sowie der beruflichen Fachrichtung Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind. Die Anzahl der Leistungspunkte (bzw. Creditpoints) sind hierbei nicht maßgebend. Allerdings müssen im Bachelorstudium mindestens 120 Leistungspunkte erbracht worden sein.

Noch einmal zu Ihren Chancen. Wenn Sie die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sehen Ihre Zulassungschancen recht gut. Wenn Sie sich an der Uni Hamburg für den Masterstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen bewerben, müssen Sie sich auf alle drei Teilstudiengänge bewerben (also Erziehungswissenschaft, die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und das Unterrichtsfach Sport). Im letzten Zulassungsverfahren gab es bei einer Kapazität von 199 lediglich 190 Bewerbungen für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft für das Lehramtsstudium an Beruflichen Schulen. Für Ihre Berufliche Fachrichtung und dem Unterrichtsfach Sport gab es keine Kapazitätsbeschränkung. Das heißt natürlich nicht, dass sich diese Zahlen auf das kommende Zulassungsverfahren übertragen lassen, weder die zur Verfügung gestellten Studienplätze (Kapazität), noch die Anzahl der Bewerber/innen. Aber zumindest können Sie so selbst Ihre Chancen besser einschätzen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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