Anrechnung bisheriger Leistungen für das Jura-Studium

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dadedu
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Registriert: Mi 19. Apr 2017, 13:49

Bearbeitet Anrechnung bisheriger Leistungen für das Jura-Studium

Beitrag von dadedu »

Sehr geehrtes Team,
Zum Ende dieses Semesters werde ich mein Studium der Rechtswissenschaften mit Bachelor abschließen und möchte ab dem kommenden Semester Jura mit abschließendem Staatsexamen studieren. Da ich bereits durch mein Bachelorstudium einige Leistungen im Bereich Recht erbracht habe und auch aus finanzieller Hinsicht nicht noch einmal im ersten Semester anfangen möchte, würde ich Sie gerne auf diesem Wege fragen, wie viele meiner bereits erbrachten Leistungen ich mir anrechnen lassen kann, d.h. um wie viel ich das Jurastudium bestenfalls verkürzen könnte. Bei Abschluss meines Studiums habe ich folgende Rechtsmodule zu jeweils 6LP erfolgreich abgeschlossen:
1. Historische Grundlagen des Rechts (Vorlesung)
2. Rechtstheorie (V)
3. Religion, Recht und Staat (Seminar)
4. Staatsrecht - Grundrechte & Staatsorganisationsrecht (V)
5. Allgemeines Verwaltungsrecht (V)
6. Gesetzliche Schuldverhältnisse inkl. Recht der Sachen und Forderungen (V)
7. Wettbewerbsrecht (V)
8. Gesellschaftsrecht (V)
9. Arbeitsrecht (V)
10. Fallbearbeitung Zivilrecht (S)
11. Verwaltungsrecht II - Polizei- und Ordnungsrecht (V)
12. Teilgebiete des Staatsrechts - Parlamentsrecht und Parlamentspraxis (S)
13. Vertragsrecht I & II (V)
14. Kartellrecht (S)
15. Rechtliche Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Institutionen (S)
sowie zahlreiche Übungen und die Bachelorarbeit (12LP).
Über eine Rückmeldung bezüglich der Anrechnung meiner bisherigen Leistungen würde ich mich sehr freuen!
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Anrechnung bisheriger Leistungen für das Jura-Studium

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) dadedu,

generell gibt es zwei Möglichkeiten der Bewerbung, wenn Sie einen Bachelorabschluss im Studiengang Rechtswissenschaft haben.

1. Bewerbung ins Hauptstudium.

Normalerweise kann man sich in ein höheres Fachsemester nur dann bewerben, wenn man mit einer erfolgreichen Zwischenprüfung nachweisen kann, dass man das Grundstudium abgeschlossen hat. Da Sie aber in einem Bachelorstudium studiert haben, gibt es vermutlich solche Zwischenprüfung nicht.

Auf der Webseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft (https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html) finden Sie dazu folgende Information:
„Hat die von Ihnen zuletzt besuchte Hochschule keine Zwischenprüfung durchgeführt, genügt der Nachweis von Leistungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, die den Anforderungen von § 9 der Studien-und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 19. Juni 2013 entsprechen.“

Ob dies jedoch auch für ein abgeschlossenes Bachelorstudium gilt, kann ich Ihnen nicht sagen. Wenn Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, empfehle ich Ihnen sich direkt im Fachbereich dazu zu informieren. Auf der oben angeführten Webseite zum Studienortswechsel finden Sie eine Ankündigung zu einer Infoveranstaltung zu diesem Thema und einen Hinweis zu einem Beratungsgespräch.

2. Bewerbung in das erste Fachsemester

Wenn Sie vorher in einem Bachelorstudiengang studiert haben, können Sie sich „ ganz normal“ für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg bewerben.

Information zum Bewerbungsverfahren für den Studiengang Rechtwissenschaft finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv.html.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie allerdings direkt an den Fachbereich richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an der Fakultät für Rechtswissenschaft finden Sie unter: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können aber vielleicht vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen (als Ihre angegebene Liste) hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise ein Transcript of Records oder einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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