Studienbewerbung und Ausland

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Leonie362
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Bearbeitet Studienbewerbung und Ausland

Beitrag von Leonie362 »

Guten Tag,

ich möchte mich gerne für das Wintersemester 2017 für den Studiengang Zahnmedizin bewerben.
Jedoch habe ich eventuell vor, nach meinem Abitur ersteinmal für ein paar Monate ins Ausland zu gehen.
Da mein Abischnitt leider nicht ganz dem erforderlichen Schnitt für Zahnmedizin entsprechen wird und ich so evtl. Wartesemester "absitzen" muss, ist meine Frage, ob ich mich auch jetzt schon bewerben kann und dann das Studium, falls ich, trotz meines Schnittes, sofort angenommen werden sollte, "aufschieben" kann.

Mit freundlichen Grüßen
Leonie362
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Studienbewerbung und Ausland

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Leonie,

bevor ich auf Ihre Frage eingehe, habe ich noch eine kleine Rückfrage.
Was meinen Sie mit „aufschieben“? Meinen Sie damit, dass wenn Sie einen Studienplatz erhalten, erst im nächsten Sommersemester anfangen wollen zu studieren? Oder meinen Sie damit, dass Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt ein bisschen verspätet im Wintersemester anfangen möchten? Wenn ja, bis zu welchem Monat planen Sie Ihren Auslandsaufenthalt?

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Universität Hamburg
Leonie362
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Re: Studienbewerbung und Ausland

Beitrag von Leonie362 »

Hallo Herr Gautzsch,

mit "aufschieben" meinte ich, dass ich, falls ich zu diesem Wintersemester 2017 schon einen Platz bekommen sollte, diesen Platz aber erst im Wintersemester 2018 antrete. Denn ich wäre vermutlich bis einschliesslich Februar 2018 im Ausland und ich denke es wäre nicht möglich dann noch verspätet einzusteigen.
Oder was würden Sie in meinem Fall empfehlen ?

Mit freundlichen Grüßen
Leonie362
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Studienbewerbung und Ausland

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Leonie,

es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie sich im kommenden Zulassungsverfahren bewerben und keinen Studienplatz erhalten.

Wenn Sie für das kommende Wintersemester einen Studienplatz an der Uni Hamburg erhalten, ist es nicht möglich das Studium erst im darauf folgenden Semester zu beginnen. Es gibt hierzu aber eine Ausnahmeregelung, wenn Sie einen Dienst ableisten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienst.pdf. Ich hatte Sie aber so verstanden, dass es sich bei Ihrem Auslandsaufenthalt nicht um einen Dienst, wie im oben genannten Merkblatt beschrieben, handelt. Also: Das erste Semester (bzw. die Zeit bis zum Februar 2018) ganz ohne Veranstaltungsteilnahme ist nicht möglich.

Zudem möchte ich sicherstellen, dass Sie „Wartezeit“ richtig verstanden haben. Die Wartezeit wird nach der Zahl der Halbjahre berechnet, die seit dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Bewerbung erfolgt, in vollem Umfang verstrichen sind. Halbjahre sind die Semesterzeiträume vom 1. April bis zum 30. September und vom 1. Oktober bis zum 31. März. Das Halbjahr, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Weitere Informationen zur Bewerbung auf den Studiengang Zahnmedizin über der Wartezeitquote finden Sie unter: https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/ ... er/m04.pdf.

In den letzten Zulassungsverfahren hätten Sie für eine erfolgreiche Bewerbung an der Uni Hamburg für den Studiengang Zahnmedizin 12 Wartesemester benötigt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Leonie362
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Re: Studienbewerbung und Ausland

Beitrag von Leonie362 »

Hallo Herr Gautzsch,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir weitergeholfen.

Mit frendlichen Grüßen
Leonie362
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