Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung

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lewleon
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Registriert: Mi 3. Mai 2017, 11:36

Bearbeitet Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung

Beitrag von lewleon »

Hallo,

ich möchte um einen Rat bitten. Ich habe von 01.05.2013 bis Mitte April 2017 an einem Institut der Universität Hamburg meine Promotion gemacht. Die Arbeit habe ich dem Professor abgegeben, bevor ich seit Mitte April begonnen habe zu arbeiten. Da ich das SoSe2017-Ticket nicht brauchte, habe ich jeweils keinen Betrag bezahlt. Vor kurzem habe ich von Service für Studierende ein Schreiben bekommen, dass ich exmatrikuliert wurde...

Ich muss die Exmatrikulation stornieren, weil ich meine Doktorarbeit offiziell (bei Studienbüro) noch nicht abgegeben habe und eine Matrikelnummer benötige. Dafür muss ich aber nun extra die Gebühr zahlen (30 Euro bis 05.05. oder 50 Euro ab 06.05.), was für mich aufgrund der Arbeit in einer anderen Stadt (Bundesland Hessen) total problematisch ist. Die Überweisungen werden nicht akzeptiert.

Meine erste Frage wäre, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, ohne nach Hamburg zu fahren, es zu erledigen?

Und die zweite Frage ist, ob ich auch den Semesterbetrag bezahlen muss? Wenn ja - kann ich den erstatten lassen? Wie gesagt, ich brauche kein Semesterticket und es ist für mich ein Kostenaufwand.

Vielen Dank im Voraus

Freundliche Grüße

lewleon
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo lewleon,

Die Gebühr für die verspätete Rückmeldung kann in der Tat nicht überwiesen werden, sondern muss beim Service für Studierende am Kassenautomaten in bar oder per EC-Kartenzahlung bezahlt werden. Sie müssen die Zahlung aber nicht selbst vornehmen, sondern können auch einer Person Ihres Vertrauens, die sich in Hamburg aufhält, eine Vollmacht ausstellen - dann kann diese Person die Zahlung für Sie erledigen. Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... macht.html

Für die verspätete Rückmeldung müssen Sie auch den Semesterbeitrag bezahlen. Die Kosten für das Semesterticket können Sie sich aber in der Regel rückerstatten lassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Semesterticket nicht nutzen können. Die Rückerstattung beantragen Sie nach der Zahlung des Beitrags beim Studierendenwerk Hamburg. Der Antrag auf Rückerstattung muss allerdings für ein Sommersemester bis zum 31.3. gestellt werden, daher kann es sein, dass eine Rückerstattung im Falle einer verspäteten Rückmeldung nicht mehr möglich ist. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage direkt an das Studierendenwerk. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... sterticket

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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