Zweitstudium

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ZwergA2
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Registriert: Mi 31. Mai 2017, 11:42

Bearbeitet Zweitstudium

Beitrag von ZwergA2 »

Moin,

ich habe in einem älteren Beitrag gelesen, dass die einzige Besonderheit bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium darin besteht, dass ich alternativ zur Abi-Note mich auch mit der Note meines Bachelorabschlusses bewerben kann. Habe ich - außer dass ich dann keine Wartesemester habe - weitere Nachteile, wenn ich mich dazu entscheide, die BA-Note anzugeben? Ich frage aus dem Grund, weil meine BA-Note deutlich besser ist als meine Abi-Note und ich daher hoffe, dass ich auf die Wartesemester nicht angewiesen bin.

Danke und liebe Grüße
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber ZwergA2,

bevor ich Ihnen antworte, können Sie mir bitte kurz schreiben, welchen Studiengang Sie als zweites Studium studieren möchten.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
ZwergA2
Beiträge: 6
Registriert: Mi 31. Mai 2017, 11:42

Re: Zweitstudium

Beitrag von ZwergA2 »

Moin,
Na klar - Lehramt an Berufsschulen. Eine Ausbildung habe ich auch schon absolviert.
LG
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber ZwergA2,

Ihre Informationen sind soweit korrekt. Wenn Sie einen zweiten Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg im Anschluss Ihres ersten Bachelorabschlusses studieren möchten, können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Abitur oder Ihren ersten Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) samt Note bei der Bewerbung angeben.

Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet.

Das bedeutet:
Wenn Sie sich mit dem ersten Bachelorabschluss als HZB bewerben, dann sammeln Sie Wartezeit ab dem Datum des Erwerbs des ersten Bachelorabschlusses. Wenn Sie sich also direkt im Anschluss des ersten Bachelorabschlusses auf einen zweiten Bachelorstudiengang mit Ihrem ersten Bachelorabschluss als HZB bewerben, haben Sie keine Wartezeit gesammelt.

Diese Informationen gelten übrigens nicht für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin über hochschulstart.de, daher fragte ich, welchen Studiengang Sie studieren möchten.

Die NC-Werte der letzten Zulassungsverfahren für Lehramt an Beruflichen Schulen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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