Lieber ZwergA2,
Ihre Informationen sind soweit korrekt. Wenn Sie einen zweiten Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg im Anschluss Ihres ersten Bachelorabschlusses studieren möchten, können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Abitur oder Ihren ersten Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) samt Note bei der Bewerbung angeben.
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet.
Das bedeutet:
Wenn Sie sich mit dem ersten Bachelorabschluss als HZB bewerben, dann sammeln Sie Wartezeit ab dem Datum des Erwerbs des ersten Bachelorabschlusses. Wenn Sie sich also direkt im Anschluss des ersten Bachelorabschlusses auf einen zweiten Bachelorstudiengang mit Ihrem ersten Bachelorabschluss als HZB bewerben, haben Sie keine Wartezeit gesammelt.
Diese Informationen gelten übrigens nicht für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin über hochschulstart.de, daher fragte ich, welchen Studiengang Sie studieren möchten.
Die NC-Werte der letzten Zulassungsverfahren für Lehramt an Beruflichen Schulen finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch