Guten Tag,
ich studiere Finnougristik und möchte nun mein Studium unterbrechen, um 10 Monate als AuPair in Finnland zu arbeiten. Danach würde ich mein Studium an der Uni Hamburg gerne wieder aufnehmen. Berechtigt mich der Auslandsaufenthalt als AuPair ein Urlaubssemester zu beantragen? Oder zählt dies nicht als "sonstiger wichtiger Grund"?
Vielen Dank,
Agnes
Sehr geehrte Bewerberin / Sehr geehrter Bewerber,
ein Auslandsaufenthalt als AuPair berechtigt Sie nicht ein Urlaubssemester zu beantragen.
Eine Wiedereinschreibung ist nur möglich, wenn Sie sich aufgrund folgender Gründe exmatrikulieren:
- Gesundheitliche Gründe
- Kindeserziehung
- Soziale Notlage
ein Auslandsaufenthalt als AuPair berechtigt Sie nicht ein Urlaubssemester zu beantragen.
Eine Wiedereinschreibung ist nur möglich, wenn Sie sich aufgrund folgender Gründe exmatrikulieren:
- Gesundheitliche Gründe
- Kindeserziehung
- Soziale Notlage
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung
Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
Team Bewerbung und Zulassung
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