Bearbeitet Beurlaubung / Master / Regelstudienzeit
Guten Tag,

ich studiere im Master Germanistische Linguistik im 3. Semester und wurde nie beurlaubt. Ich habe geplant, die Regelstudienzeit zu überschreiten bzw. meinen Master in 5 Semestern zu machen, wie es in meinem Studiengang verbreitet ist.

Nun ist es so, dass ich die Gelegenheit habe, im Wintersemester 17/18 ein Praktikum in einem Goethe-Institut im Ausland zu absolvieren. Da die Praktikumsdauer voraussichtlich insgesamt 10 Wochen beträgt, unter denen 8 in der Vorlesungszeit, habe ich theoretisch das Recht, mich beurlauben zu lassen.

Es würde heißen, dass ich im 4. Semester/WiSe 17-18 keine Veranstaltungen besuche und das Studium an sich erst ab dem 5. Semester wieder anfange. Da habe ich dann nur noch ein Modul zu belegen, im 6. Semester schreibe ich die Masterarbeit.

Nun meine Fragen:

1. Darf ich aufgrund eines Praktikums in einem Goethe-Institut in meinem Studiengang beurlaubt werden?

2. Ich habe gelesen, dass die Urlaubssemester nicht als Fachsemester zählen. Würde es heißen, dass mein ganzes Studium zwar aus 6 Semestern bestehen würde aber lediglich aus 5 Fachsemestern? Wenn ja, dann soll ich die Überschreitung der Regelstudienzeit nicht begründen, da es erst vor dem Ende der zwei zusätzlichen Fachemester erfolgen soll. Liege ich da richtig?

3. Fallen besondere Kosten an, wenn ich dann im 6. Semester bin?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Re: Beurlaubung / Master / Regelstudienzeit
Liebe Alice,

Sie können sich aufgrund eines Praktikums für ein Semester beurlauben lassen, sofern das Praktikum mindestens die Hälfte des Semesters in Anspruch nimmt. In welcher Einrichtung Sie das Praktikum absolvieren,ist dabei unerheblich.

Urlaubssemester zählen in der Tat nicht als Fachsemester, d.h. wenn Sie sich beurlauben lassen, würde das betreffende Semester nicht als Fachsemester zählen. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit muss nicht begründet werden - hier besteht lediglich die Auflage, dass Sie vor dem Ende des 6. Fachsemesters eine Studienfachberatung wahrnehmen müssen. Bezüglich dessen, wann diese Auflage für Sie relevant wird, sollten Sie noch einmal mit der für Ihren Studiengang zuständigen Studienkoordination Kontakt aufnehmen. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/germanis ... oulos.html

Besondere Gebühren werden aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit nicht fällig.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beurlaubung / Master / Regelstudienzeit
Sehr geehrte Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine Frage noch:

Um beurlaubt zu werden, soll das Praktikum die Hälfte der Vorlesungszeit betragen oder die Hälfte des Semesters? In meinem Fall wäre das Praktikum vom 04.10.17 bis zum 22.12.17.

Ihnen einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen
Re: Beurlaubung / Master / Regelstudienzeit
Guten Tag,

Die Antworten auf meine Fragen habe ich bekommen.

Ich habe aber noch eine Frage.

Ist es grundsätzlich erlaubt, während des Urlaubssemesters als Werkstudent 20 Stunden/Woche (Teilzeit) zu arbeiten? Das wäre mein Fall nach dem Praktikum, von Januar bis Ende März.

Vielen Dank im Voraus!
Re: Beurlaubung / Master / Regelstudienzeit
Liebe Alice,

Das ist erlaubt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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