Sehr geehrtes Bewerbungs- und Zulassungsteam,
meine Fragen betreffen die Einschreibung in den BWL Master. Da ich ab dem 21.08.2017 nicht im Lande sein werde und die Bescheide ab dem 16.08.2017 abgeschickt werden, würde ich gerne jetzt schon alle nötigen Unterlagen für die Einschreibung vorbereiten. Aktuell studiere ich noch an der Leuphana Universität und ich würde mein Bachelorzeugnis auch erst Ende September erhalten. Daher würde erstens ein Hochschulwechsel bevorstehen, also benötige ich eine Exmatrikulationsbescheingung und zweitens eine beglaubigte Kopie meines Bachelorzeugnises. Ich habe online jedoch schon gelesen, dass beides bis zum 31.03.2018 nachgereicht werden kann.
Meine Frage hier also: Müssen beide (Bachelorzeugnis und Exmatrikulationsbescheinigung) bei der Nachreichung nach er Zulassung zum Master beglaubigte Kopien sein?
Aufgrund dieser Sachlage, habe ich bei meiner Bewerbung eine Bescheingung mit eingereicht, welche bestätigt, dass ich meinen Bachelor noch bis zum 30.09.2017 bestehen kann sowie mein Transcript of Records. Muss ich diese beiden Dokumente ebenfalls als beglaubigte Kopie für die Immatrikulation einreichen?
Weiterhin musste ich für die Bewerbung Nachweise mit einreichen, welche belegen das mein Studiengang ein methoden- und forschungsortientiertes Profil hat. Hierzu gehören beispielsweise Modulinhaltsbeschreibungen von Kursen sowie Übersetzungen von Kursen und von Modultiteln, welche ich im Ausland gemacht habe. Meine Frage hierzu: Muss ich bei der Immatrikulation diese Beschreibungen und Übersetzungen auch in beglaubigter Kopie einreichen?
Online habe ich ebenfalls widersprüchliche Angaben bezüglich des Abiturs gefunden. Meine Frage daher: Muss ich eine beglaubigte Kopie meines Abiturs zur Einschreibung an Sie schicken?
Zu guter Letzt möchte ich noch einmal bezüglich der Englischkenntnisse nachfragen, da ich auch hier wieder verschiedene Antworten erhalten habe. Benötigen Sie meinerseits eine Bestätigung, dass ich die Englischkenntnisse habe? Und in welcher Form muss diese an Sie geschickt werden?
Nach ihrer Checkliste würde ich nur meinen Immatrikulationsantrag (welche ich wahrscheinlich mit dem Zulassungsbescheid online bei stine am 16.08.2017 erhalte?) sowie mein Krankenversicherungsnachweis zur Einschreibung an Sie schicken. Fehlt da etwas?
Mit freundlichen Grüßen
mpb23
Hallo Mpb23,
für die Immatrikulation sind beim MSc Betriebswirtschaftslehre wirklich nur der ausgefüllte und unterschriebene Immatrikulationsantrag sowie der Nachweis der Krankenversicherung nötig.
Da außer der Bestätigung in der Online-Bewerbung keine Englischnachweise wie TOEFL oder IELTS gefordert werden, ist auch kein Englischnachweis für die Immatrikulation nötig.
Das Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung können in Masterstudiengängen bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachgereicht werden. Bis dahin ist die Zulassung im Master nur bedingt und Sie erhalten keine Immatrikulationsbescheinigung, aber ein Studententicket und einen vorläufigen Studentenausweis.
Das Transcript und die Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss sind für die Immatrikulation bei Studiengängen, die im Fachbereich ausgewählt wurden, nicht relevant.
Auch die Modulbeschreibungen sind für die Immatrikulation nicht erforderlich.
Wenn Sie selbst im Ausland sind, können Sie auch eine Person Ihres Freundes mit dem Ausfüllen und Einreichen der Immatrikulationsunterlagen bevollmächtigen. Informationen sowie einen Vordruck dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... macht.html
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
für die Immatrikulation sind beim MSc Betriebswirtschaftslehre wirklich nur der ausgefüllte und unterschriebene Immatrikulationsantrag sowie der Nachweis der Krankenversicherung nötig.
Da außer der Bestätigung in der Online-Bewerbung keine Englischnachweise wie TOEFL oder IELTS gefordert werden, ist auch kein Englischnachweis für die Immatrikulation nötig.
Das Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung können in Masterstudiengängen bis zum Ende des 1. Fachsemesters nachgereicht werden. Bis dahin ist die Zulassung im Master nur bedingt und Sie erhalten keine Immatrikulationsbescheinigung, aber ein Studententicket und einen vorläufigen Studentenausweis.
Das Transcript und die Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss sind für die Immatrikulation bei Studiengängen, die im Fachbereich ausgewählt wurden, nicht relevant.
Auch die Modulbeschreibungen sind für die Immatrikulation nicht erforderlich.
Wenn Sie selbst im Ausland sind, können Sie auch eine Person Ihres Freundes mit dem Ausfüllen und Einreichen der Immatrikulationsunterlagen bevollmächtigen. Informationen sowie einen Vordruck dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... macht.html
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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