Liebe Frau Vogler,
Bezüglich einer Tätigkeit neben dem Studium müssen Sie bedenken, dass die Studiengänge an der Uni Hamburg so konzipiert sind, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Wenn Sie neben dem Studium einer Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden nachgehen, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen, auch im Teilzeitstudium sollte aber Ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen, da Sie für das Studium mindestens die Hälfte Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zur Verfügung haben sollten. Mit einer Vollzeittätigkeit ist ein Studium auch in Teilzeit daher nicht vereinbar.
Sollten Sie in Betracht ziehen, den Umfang Ihrer Tätigkeit zugunsten des Studiums zu reduzieren, finden Sie weitere Informationen zum Teilzeitstudium hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling