Hallo,
mein Bachelorabschluss in Wirtschaftspädagogik an der Leuphana ist mittlerweile über 5 Jahre her, gibt es eine Begrenzung, wie viel Zeit zwischen Bachelor und Master liegen darf?
Würden die 5 Jahre bei der Bewerbung als Wartesemester angesehen werden?
Ich hatte mich schon 2011 an der Uni Hamburg für einen Masterstudienplatz beworben und hatte auch eine Zusage erhalten, ich habe mich dann aber doch dafür entschieden, erst einmal wieder in meinem Ausbildungsberuf zu arbeiten. Könnte es sich auf eine jetzige Bewerbung für ein Masterstudium negativ auswirken, dass ich den Platz damals nicht angenommen habe?
Mein NC lag bei 2,3 - wo lag die Zulassungsbeschränkung für den Master in Wirtschaftspädagogik in den letzten Jahren?
Ich freue mich auf Ihre Antwort