Ich würde mich gerne für das kommende Wintersemester für den Bachelor-Studiengang "BWL" bewerben und habe bezüglich der Hochschulzulassungsberechtigung einige Fragen.
Meine Fachhochschulreife habe ich im Jahr 2011 mit dem Notendurchschnitt von 2,5 erworben. Anschließend habe ich eine Berufsausbildung begonnen, die ich im Jahr 2014 mit einem Durchschnitt von 2,2 absolviert habe. Darauf folgend habe ich ein Bachelor Studium an der Hochschule Mittweida begonnen, das ich voraussichtlich Ende Juli 2017 mit einem Notendurchschnitt von 1,9 absolvieren werde.
Nun ist meine Frage: Welcher Abschluss gilt als Hochschulzulassungsberechtigung?
1. Entweder meine Fachhochschulreife inklusive Berufsausbildung (nach §38), dann ist jedoch ein Eignungstest vorgeschrieben
2. Oder mein Bachelorabschluss den ich allerdings am 15. Juli noch nicht offiziell erhalten habe.
Ich hoffe ich konnte meine Situation umfassend schildern und Sie können mir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Janine Dauelsberg