Bearbeitet Hochschulzulassungsberechtigung
Guten Tag,

Ich würde mich gerne für das kommende Wintersemester für den Bachelor-Studiengang "BWL" bewerben und habe bezüglich der Hochschulzulassungsberechtigung einige Fragen.

Meine Fachhochschulreife habe ich im Jahr 2011 mit dem Notendurchschnitt von 2,5 erworben. Anschließend habe ich eine Berufsausbildung begonnen, die ich im Jahr 2014 mit einem Durchschnitt von 2,2 absolviert habe. Darauf folgend habe ich ein Bachelor Studium an der Hochschule Mittweida begonnen, das ich voraussichtlich Ende Juli 2017 mit einem Notendurchschnitt von 1,9 absolvieren werde.

Nun ist meine Frage: Welcher Abschluss gilt als Hochschulzulassungsberechtigung?
1. Entweder meine Fachhochschulreife inklusive Berufsausbildung (nach §38), dann ist jedoch ein Eignungstest vorgeschrieben
2. Oder mein Bachelorabschluss den ich allerdings am 15. Juli noch nicht offiziell erhalten habe.

Ich hoffe ich konnte meine Situation umfassend schildern und Sie können mir weiterhelfen. :)

Liebe Grüße
Janine Dauelsberg
Re: Hochschulzulassungsberechtigung
Liebe Frau Dauelsberg,

Ihre Fachhochschulreife alleine berechtigt Sie nicht zum Studium des Studiengangs BWL an der Uni Hamburg.

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss erfolgreich abgeschlossen haben, erlangen Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit dieser Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich auch an der Uni Hamburg für den Studiengang BWL bewerben. Allerdings muss das Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung vollständig abgeschlossen sein, um als Hochschulzugangsberechtigung gelten zu können. Sie können sich daher nur dann mit der Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums bewerben, wenn Sie das Abschlusszeugnis des Studiums bis zum 15.07. erhalten.

Bezüglich Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung bitte ich Sie zu prüfen, ob es sich hierbei um eine Fortbildungsprüfung handelt, die zum Studium an der Uni Hamburg berechtigt. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/meister und eine Liste der anerkannten Fortbildungsprüfungen unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf.

Eine Teilnahme an einer Eingangsprüfung (§38- https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html) kommt für Sie nicht in Frage, da Sie mit dem abgeschlossenen Bachelorstudium bereits eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben.

Eventuell könnte der Studiengang Sozialökonomie mit Schwerpunkt BWL (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1146577708) eine Alternative sein, da im Gegensatz zum Studiengang BWL dort auch eine Bewerbung zum Sommersemester mit ihrem abgeschlossen Bachelorstudium möglich ist.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulzulassungsberechtigung
Sehr geehrter Herr Gautzsch,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Entnehme ich Ihrer Antwort richtig, dass eine Bewerbung für das Wintersemester demnach nicht möglich ist?

Meine Ausbildung habe ich als Mediengestalterin Digital und Print mit dem Schwerpunkt Konzeption absolviert. Sie fällt daher nicht unter die von Ihnen angegebene Liste der Fortbildungsprüfungen.

Da meine Bachelorstudium erst in den letzten beiden Juli Wochen mit dem Kolloquium vollständig abgeschlossen ist und damit als Hochschulzulassung gilt besteht doch die Möglichkeit die Bewerbung nach §38 einzureichen und eine Eignungsprüfung zu absolvieren?

Der Studiengang Sozialökonomie kommt leider nicht in Frage, da ich anschließend gerne den Master in BWL machen würde.

Herzliche Grüße
Janine Dauelsberg
Re: Hochschulzulassungsberechtigung
Liebe Frau Dauelsberg,

Sie können sich nur dann mit der Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums bewerben, wenn Sie das Abschlusszeugnis des Studiums bis zum 15.07. erhalten. Wenn Sie das Abschlusszeugnis nicht bis zum 15.07. erhalten, dann ist eine Bewerbung im aktuellen Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2017/18 leider nicht mehr möglich. Da der Bachelorstudiengang nur zum Wintersemester angeboten wird, ist dann eine frühestmögliche Bewerbung im Zulassungsverfahren für das Wintersemester 18/19 möglich.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen, ist ein Zugang über die Eignungsprüfung (§38) möglich. Aber das hilft Ihnen zeitlich nicht weiter. Denn die Eingangsprüfung findet nur einmal jährlich statt und die Anmeldefrist zur Eingangsprüfung ist 01.02. – 01.03. im nächsten Jahr. In der Zeit hätten Sie zudem bereits Ihren Bachelorabschluss und somit bereits eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Der Zugang zur Uni Hamburg über die Eignungsprüfung (§38) ist für Studieninteressierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung haben.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulzulassungsberechtigung
Guten Morgen Herr Gautzsch,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie mir noch einmal helfen könnten.

Mein ursprüngliches Ziel ist das Masterstudium BWL mit dem Schwerpunkt Marketing. Leider fehlen mir im Bereich Betriebswirtschaft einige ECT's, weshalb ich im kommenden Wintersemester die fehlenden Punkte im Bachelor Studiengang BWL nachholen wollte.
Da dies, wie bereits besprochen, nicht funktioniert ist meine Frage ob ich die fehlenden ECT's auch an einer Fachhochschule nachholen könnte. Dort würde meine Fachhochschulreife anerkannt werden so dass ich im kommenden Wintersemester beginnen kann und die fehlenden Punkte bis zum Semester Start des Masters aufholen kann.
Ich bin mir jedoch unsicher ob die Punkte einer Fachhochschule bei Ihnen an der Universität anerkannt werden. Ich hoffe Sie können mir noch ein letztes Mal weiterhelfen.

Herzliche Grüße
Janine Dauelsberg
Re: Hochschulzulassungsberechtigung
Liebe Frau Dauelsberg,

da der Fachbereich selbst das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang BWL durchführt, kann ich bezüglich einer Anrechnung von Leistungen an einer Fachhochschule keine verlässlichen Aussagen treffen. In dem Fall bitte ich Sie sich direkt an den Fachbereich zu wenden. Eine Ansprechpartnerin finden Sie in den Bewerbungsinformationen und Zulassungsvoraussetzungen unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ration.pdf (letzte Seite).

Herzlichen Gruß und viel Erfolg.

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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