Hallo,
wenn ich an der Wunschuni mit meinem Wunschfach nicht angenommen wurde, ist es besser dort zu bleiben um ein anderes Fach zu studieren und danach zum Wunschfach wechseln;
oder lieber mein Wunschfach an einer anderen Uni zu studieren und danach zur Wunschuni zu wechseln?
Oder anders gesagt: Wo gibt es bessere Chancen umzusteigen?
Ich bedanke mich für jede Antwort.
Liebe(r) Ch217,
für die Beantwortung der Frage ist es hilfreich zu wissen, welche Uni Ihre Wunschuni und welches Ihr Wunschfach ist. Die Angabe Ihres Abiturdurchschnittenote und Wartesemester ist ebenfalls hilfreich, um die Sachlage besser einschätzen zu können.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
für die Beantwortung der Frage ist es hilfreich zu wissen, welche Uni Ihre Wunschuni und welches Ihr Wunschfach ist. Die Angabe Ihres Abiturdurchschnittenote und Wartesemester ist ebenfalls hilfreich, um die Sachlage besser einschätzen zu können.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Meine Wunschuni wäre die Uni Hamburg und Wunschfach wäre Jura.
Ich habe mein Abitur jetzt gemacht und somit noch keine Wartesemester.
Ich habe mein Abitur jetzt gemacht und somit noch keine Wartesemester.
Liebe(r) Ch217,
die NC-Werte und Wartezeiten für den Studiengang Rechtswissenschaft der letzten Zulassungsverfahren finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Die NC-Werte schwankten in den letzten sechs Zulassungsverfahren zwischen 2,3 und 2,2. Das kann sich natürlich in jedem Zulassungsverfahren ändern, da der NC-Wert u.a. von der Anzahl vom Fachbereich angebotenen Studienplätze und der Anzahl der Bewerbungen abhängt. Da ich Ihre Abiturdurchschnittsnote nicht kenne, weiß ich auch nicht, ob Sie nur knapp über dem NC liegen. Generell ist es allerdings wenig empfehlenswert darauf zu hoffen, dass sich der NC-Wert für den Studiengang Rechtswissenschaft zu Ihren Gunsten erhöht, zumal die NC-Werte für diesen Studiengang in den letzten Jahren recht stabil waren.
Wenn Sie sich zunächst auf einen anderen Studiengang bewerben und einen Studienplatz an Ihrer Wunschuni Hamburg erhalten, hilft Ihnen das nur bedingt weiter für Ihren Wunschstudiengang. Denn ein einfacher Studiengangwechsel ist nicht möglich. Wenn Sie bereits an der Uni Hamburg studieren und den Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich auch für den neuen Studiengang (Rechtswissenschaften) normal bewerben. Es ändert sich also wenig an Ihrer Ausgangslage. Zudem sammeln Sie, wenn Sie an der Uni Hamburg studieren keine Wartesemester. Die Wartesemester für den Studiengang Rechtswissenschaft schwankten in den letzten drei Zulassungsverfahren zwischen 4 und 6 Semester. Sie können in der Zeit natürlich etwas anderes (Ausbildung, Auslandsaufenthalt usf.) machen, aber 4 bis 6 Semester sind eine lange Zeit zum Überbrücken.
Wenn Sie Rechtswissenschaft an einer anderen Uni zunächst studieren, weil es dort vielleicht für Sie bessere Zulassungsbedingungen gibt und dann vorhaben an die Uni Hamburg zu wechseln, gibt es zwei Fälle.
Fall 1: Sie studieren denselben Studiengang an einer anderen Uni.
Wenn Sie denselben Studiengang studieren, also den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen, können Sie sich an der Uni Hamburg nicht erneut als Studienanfänger/in bewerben, da Sie bereits denselben Studiengang studieren bzw. studiert haben. In dem Fall gäbe es aber noch die Möglichkeit sich später für das Hauptstudium an der Uni Hamburg zu bewerben und den Studienort zu wechseln. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (2.2.2.3 – Seite 16). Eine Bewerbung in ein Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg ist nur möglich, wenn Sie bereits die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden haben.
Fall 2: Sie studieren nicht denselben Studiengang an einer anderen Uni.
Wenn Sie nicht denselben Studiengang an einer anderen Uni studieren, zum Beispiel Rechtwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Law oder einen anderen Studiengang, dann können Sie sich in jedem Zulassungsverfahren erneut für den Studiengang Rechtswissenschaften an der Uni Hamburg bewerben. Das ist meines Erachtens aber nur sinnvoll, wenn Ihre Abiturdurchschnittsnote knapp über dem NC-Wert der Uni Hamburg liegt und es möglich ist, dass der NC-Wert sich leicht zu Ihren Gunsten verschiebt. Bedenken Sie bei dieser Option aber bitte daran, dass Ihnen keine Wartezeit zugeschrieben wird, wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren.
Ihre optimale Kombination ist die Wunschuni Hamburg mit dem Wunschstudium Rechtswissenschaft. Wenn die Chancen für beide Optionen zusammen eher gering sind, ist es unter Umständen auch ratsam sich von einem der beiden Wünsche zu trennen. Aber das obliegt natürlich Ihrer eigenen Einschätzung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
die NC-Werte und Wartezeiten für den Studiengang Rechtswissenschaft der letzten Zulassungsverfahren finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.
Die NC-Werte schwankten in den letzten sechs Zulassungsverfahren zwischen 2,3 und 2,2. Das kann sich natürlich in jedem Zulassungsverfahren ändern, da der NC-Wert u.a. von der Anzahl vom Fachbereich angebotenen Studienplätze und der Anzahl der Bewerbungen abhängt. Da ich Ihre Abiturdurchschnittsnote nicht kenne, weiß ich auch nicht, ob Sie nur knapp über dem NC liegen. Generell ist es allerdings wenig empfehlenswert darauf zu hoffen, dass sich der NC-Wert für den Studiengang Rechtswissenschaft zu Ihren Gunsten erhöht, zumal die NC-Werte für diesen Studiengang in den letzten Jahren recht stabil waren.
Wenn Sie sich zunächst auf einen anderen Studiengang bewerben und einen Studienplatz an Ihrer Wunschuni Hamburg erhalten, hilft Ihnen das nur bedingt weiter für Ihren Wunschstudiengang. Denn ein einfacher Studiengangwechsel ist nicht möglich. Wenn Sie bereits an der Uni Hamburg studieren und den Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich auch für den neuen Studiengang (Rechtswissenschaften) normal bewerben. Es ändert sich also wenig an Ihrer Ausgangslage. Zudem sammeln Sie, wenn Sie an der Uni Hamburg studieren keine Wartesemester. Die Wartesemester für den Studiengang Rechtswissenschaft schwankten in den letzten drei Zulassungsverfahren zwischen 4 und 6 Semester. Sie können in der Zeit natürlich etwas anderes (Ausbildung, Auslandsaufenthalt usf.) machen, aber 4 bis 6 Semester sind eine lange Zeit zum Überbrücken.
Wenn Sie Rechtswissenschaft an einer anderen Uni zunächst studieren, weil es dort vielleicht für Sie bessere Zulassungsbedingungen gibt und dann vorhaben an die Uni Hamburg zu wechseln, gibt es zwei Fälle.
Fall 1: Sie studieren denselben Studiengang an einer anderen Uni.
Wenn Sie denselben Studiengang studieren, also den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen, können Sie sich an der Uni Hamburg nicht erneut als Studienanfänger/in bewerben, da Sie bereits denselben Studiengang studieren bzw. studiert haben. In dem Fall gäbe es aber noch die Möglichkeit sich später für das Hauptstudium an der Uni Hamburg zu bewerben und den Studienort zu wechseln. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (2.2.2.3 – Seite 16). Eine Bewerbung in ein Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg ist nur möglich, wenn Sie bereits die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden haben.
Fall 2: Sie studieren nicht denselben Studiengang an einer anderen Uni.
Wenn Sie nicht denselben Studiengang an einer anderen Uni studieren, zum Beispiel Rechtwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Law oder einen anderen Studiengang, dann können Sie sich in jedem Zulassungsverfahren erneut für den Studiengang Rechtswissenschaften an der Uni Hamburg bewerben. Das ist meines Erachtens aber nur sinnvoll, wenn Ihre Abiturdurchschnittsnote knapp über dem NC-Wert der Uni Hamburg liegt und es möglich ist, dass der NC-Wert sich leicht zu Ihren Gunsten verschiebt. Bedenken Sie bei dieser Option aber bitte daran, dass Ihnen keine Wartezeit zugeschrieben wird, wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren.
Ihre optimale Kombination ist die Wunschuni Hamburg mit dem Wunschstudium Rechtswissenschaft. Wenn die Chancen für beide Optionen zusammen eher gering sind, ist es unter Umständen auch ratsam sich von einem der beiden Wünsche zu trennen. Aber das obliegt natürlich Ihrer eigenen Einschätzung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg