Hallo!
In dem §43 ABS.2 HmbHG steht geschrieben: (2) Ein Studiengangswechsel nach Beginn des dritten Semesters ist nur mit Begründung zulässig und bedarf der Zustimmung der Hochschule. Die Hochschulen regeln das Nähere durch Satzung (Immatrikulationsordnung).
Ich möchte mein Studiengang von dem Fach Rechtswissenschaft zu Politikwissenschaft wechseln. Ich studiere allerdings gerade im 4. Semester Jura. Heißt das ich muss eine zusätzliche Begründung abgeben, warum ich wechseln möchte?
Würde mich sehr über eine zeitnahe Antwort freuen!
Laureen
Liebe Laureen,
wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich für den Studiengang Politikwissenschaft innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) im Online-Bewerbungsportal (https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) bewerben.
Eine gesonderte Begründung für den Studiengangwechsel ist an der Uni Hamburg nicht notwendig.
Achten Sie aber bitte darauf, dass dies evtl. Auswirkungen auf ein mögliches BAföG haben kann: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chsel.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich für den Studiengang Politikwissenschaft innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) im Online-Bewerbungsportal (https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) bewerben.
Eine gesonderte Begründung für den Studiengangwechsel ist an der Uni Hamburg nicht notwendig.
Achten Sie aber bitte darauf, dass dies evtl. Auswirkungen auf ein mögliches BAföG haben kann: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chsel.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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