Lieber Alex,
Ich vermute, dass Sie sich auf die Fallgruppe 2.3. (3) in dem folgenden Merkblatt beziehen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf
Die Beschreibung der Fallgruppe in dem Merkblatt beschreibt Tätigkeiten, die im Allgemeinen für einen Härtefallantrag in dieser Gruppe berücksichtigt werden können, um eine Orientierung dazu zu geben, ob ein Antrag sich lohnen könnte. Ob eine konkrete Tätigkeit ausreicht, um berücksichtigt werden zu können, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Daher würde ich Ihnen, sofern nach der Lektüre des Merkblatts noch unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit die dort beschriebenen Kriterien erfüllt, raten, den Antrag zu stellen, da es nicht nachteilig für Ihre Bewerbung ist, wenn dem Antrag nicht statt gegeben wird. im schlimmsten Fall würde nur Ihr Antrag auf Berücksichtigung als Härtefall abgelehnt und Sie würden am regulären Auswahlverfahren teilnehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling