Härtefall Ortsbindungsgründe Familienhilfe/Erziehungsbeistand

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avh
Beiträge: 2
Registriert: Do 6. Jul 2017, 10:07

Bearbeitet Härtefall Ortsbindungsgründe Familienhilfe/Erziehungsbeistand

Beitrag von avh »

Hallo,
mich würde interessieren, ob es als Soziale Gründe „Pflichten im besonderen öffentlichen Interesse“ anzusehen ist, wenn ich als Beruf sowohl sozialpädagogische Familienhilfe als auch Erziehungsbeitandschaft bei Kindern/Familien mache.
Vielen Dank für die Hilfe
Alex
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Härtefall Ortsbindungsgründe Familienhilfe/Erziehungsbeistand

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Alex,

Ich vermute, dass Sie sich auf die Fallgruppe 2.3. (3) in dem folgenden Merkblatt beziehen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf

Die Beschreibung der Fallgruppe in dem Merkblatt beschreibt Tätigkeiten, die im Allgemeinen für einen Härtefallantrag in dieser Gruppe berücksichtigt werden können, um eine Orientierung dazu zu geben, ob ein Antrag sich lohnen könnte. Ob eine konkrete Tätigkeit ausreicht, um berücksichtigt werden zu können, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Daher würde ich Ihnen, sofern nach der Lektüre des Merkblatts noch unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit die dort beschriebenen Kriterien erfüllt, raten, den Antrag zu stellen, da es nicht nachteilig für Ihre Bewerbung ist, wenn dem Antrag nicht statt gegeben wird. im schlimmsten Fall würde nur Ihr Antrag auf Berücksichtigung als Härtefall abgelehnt und Sie würden am regulären Auswahlverfahren teilnehmen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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