Note der Hochschulzugangsberechtigung

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yerawizard
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Bearbeitet Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von yerawizard »

Hallo,

bei der Online-Bewerbung für den Bachelor muss man unter "Angaben zur HZB" seine Durchschnittsnote angeben. Nun habe ich meine in Österreich erworbene HZB an uni-assist gesendet und eine VPD mit meiner Durchschnittsnote 1,2 erhalten. Meine Frage ist nun, soll ich bei der Online-Bewerbung die mir von uni-assist genannte Note eintragen oder aber 9,9 angeben, da meine HZB ja eigentlich keine Note angibt.

Mit freundlichen Grüßen,
yerawizard
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r yerawizard,

Sie geben die Note an, die Ihre Vorprüfungsdokumentation von uni assist ausweist, d.h. die 1,2.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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yerawizard
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von yerawizard »

Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben:Liebe/r yerawizard,

Sie geben die Note an, die Ihre Vorprüfungsdokumentation von uni assist ausweist, d.h. die 1,2.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling


Danke für die rasche Antwort, eine Frage hätte ich noch. Muss ich nun bis zum 15.7 nur die Vorprüfungsdokumentation oder noch andere Dokumente (zB Kopie meiner HZB, sonstiges) per Post an die Uni Hamburg schicken?
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r yerawizard,

Sie müssen Ihre Vorprüfungsdokumentation und einen Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars per Post einreichen. Weitere ggf. erforderliche Nachweise müssen erst zur Immatrikulation eingereicht werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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yerawizard
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von yerawizard »

Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben:Liebe/r yerawizard,

Sie müssen Ihre Vorprüfungsdokumentation und einen Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars per Post einreichen. Weitere ggf. erforderliche Nachweise müssen erst zur Immatrikulation eingereicht werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Liebe Frau Schelling,

Ist von diesem Online-Bewerbungsformular: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ge/vpd.pdf die Rede?

Liebe Grüße,
yerawizard
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r yerawizard,

Nein, dies Formular ist nicht gemeint, sondern das Formular, das Sie ausfüllen, wenn Sie sich über http://www.uni-hamburg.de/onlinebewerbung online bewerben. Wenn Sie das Formular elektronisch abgeschickt haben, haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, eine Druckansicht aufzurufen und das Formular mit Ihren Angaben darin auszudrucken und anschließend zu unterschreiben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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dimasps
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von dimasps »

Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben:Liebe/r yerawizard,

Sie geben die Note an, die Ihre Vorprüfungsdokumentation von uni assist ausweist, d.h. die 1,2.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Liebe Frau Schelling,

ich bin Dimas und komme aus Indonesien. Ich habe am 17.06.2014 eine Vorprüfungsdokumentation von Uni Assist, die als Bewerbung an Studienkolleg in Hamburg verwendet wurde, mit Durchschnittsnote meiner in Indonesien erworbenen Zeugnis 2,2 erhalten. Nun habe ich eine Feststellungsprüfung (FSP) in Staatliches Studienkolleg Nordhausen im Juni 2015 gemacht und die Durchschnittsnote meiner Zeugnis von Studienkolleg liegt bei 1,9. Soll ich in "Angaben zur HZB" eine Durchschnittsnote 1,9 oder 2,2 angeben?

Mit freundlichen Grüße,

Dimas Pamungkas Suwandhi
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Suwandhi,

Wenn Sie sich mit Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis bewerben wollen, geben Sie in der Online-Bewerbung die 1,9 an. Sie wählen dann entsprechend unter "Art der Hochschulzugangsberechtigung" "Studienkolleg" aus. Selbst wenn Ihre Vorprüfungsdokumentation einer Hochschulzugangsberechtigung entsprechen sollte (was nicht der Fall sein muss), sollten Sie die Feststellungsprüfung für die Bewerbung verwenden, da die 1,9 die bessere Note ist.

Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass der fachliche Schwerpunkt Ihrer Feststellungsprüfung dem Studiengang entspricht, für den Sie sich bewerben möchten. Die Zuordnung der Schwerpunkte zu den Studiengängen der Uni Hamburg finden Sie in der folgenden Tabelle: http://www.studienkolleg-hamburg.de/inf ... dungen.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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yerawizard
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von yerawizard »

Liebe Frau Schelling,

ich habe nun den Zulassungsbescheid erhalten, indem mir mitgeteilt wurde, dass ich aufgenommen bin. Nun ist auf der Checkliste für den Bachelor angegeben, dass man die VPD bis zum 26.8. nur in einfacher Kopie an die Universität schicken muss, ich habe allerdings in der Info zum Bachelor gelesen, dass ich nun meine VPD sowie HZB in amtlich beglaubigter Kopie einschicken muss und wollte nun nachfragen was davon jetzt zutrifft.

Danke für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
yerawizard
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Re: Note der Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r yerawizard,

Die Information in der Checkliste ist richtig - bezüglich der von uni-assist ausgestellten VPD besteht die Besonderheit, dass diese nicht beglaubigt sein muss, sondern nur ein einfacher Kopie eingereicht werden muss. Wenn Sie eine VPD einreichen, müssen Sie keine zusätzliche beglaubigte Kopie Ihrer HZB einreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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