Liebes Team,
ich habe eine Betreuungsvereinbarung die 2014 geschlossen wurde und für 2 Jahre angesetzt war (im gegenseitigen Einvernehmen auch verlängerbar). Reicht diese Betreuungsvereinbarung für die Einschreibung als Promotionsstudentin, oder brauche ich eine aktuellere?
Die zweite Frage wäre, ob man die Unterlagen auch so vorbeibringen kann und das original Zeugnis vorzeigen kann oder muss man zwingend eine beglaubigte Kopie abgeben?
Viele Grüßen,
Janna