Hallo,
ich habe mein erstes Staatsexamen in Jura im Freiversuch erfolgreich bestanden und das Zeugnis zu meinem ersten Staatsexamen Ende 2016 erhalten. Anschließend habe ich mich für den Verbesserungsversuch angemeldet.
Den schriftlichen Teil des Verbessungsversuches habe ich im Sommersemester 2017 absolviert, werde die mündliche Prüfung des Verbesserungsversuches jedoch vorraussichtlich nicht antreten.
Werde ich, wenn ich mich von der mündlichen Prüfung abmelde, automatisch zum Ende dieses Sommersemesters exmatrikuliert?
Muss ich, wenn ich exmatrikuliert werden möchte, einen Exmatrikulationsantrag stellen oder kann ich zur Exmatrikulation auch einfach den Semesterbeitrag für das kommende Wintersemester nicht überweisen?
Viele Grüße
Hallo Jo1991,
Automatisch werden Sie nur dann exmatrikuliert, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben (in dem Fall erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten haben) oder wenn Sie sich nicht fristgemäß zurückmelden. Die Abmeldung von der Prüfung allein führt nicht zur Exmatrikulation. Wenn Sie sich also nach Abschluss des Studiums einfach nicht zurückmelden, führt dies zwar zur Exmatrikulation, auf der Exmatrikulationsbescheinigung ist aber nicht der Abschluss des Studiums als Grund vermerkt, sondern die fehlende Rückmeldung. Daher würde ich Ihnen empfehlen, den Antrag zu stellen, und eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beizulegen, sobald Sie das Zeugnis haben, damit Sie eine Bescheinigung mit dem korrekten Grund erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Automatisch werden Sie nur dann exmatrikuliert, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben (in dem Fall erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten haben) oder wenn Sie sich nicht fristgemäß zurückmelden. Die Abmeldung von der Prüfung allein führt nicht zur Exmatrikulation. Wenn Sie sich also nach Abschluss des Studiums einfach nicht zurückmelden, führt dies zwar zur Exmatrikulation, auf der Exmatrikulationsbescheinigung ist aber nicht der Abschluss des Studiums als Grund vermerkt, sondern die fehlende Rückmeldung. Daher würde ich Ihnen empfehlen, den Antrag zu stellen, und eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses beizulegen, sobald Sie das Zeugnis haben, damit Sie eine Bescheinigung mit dem korrekten Grund erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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