Anrechnungen von Leistungen aus bereits abgeschlossenem Studium

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Lena_Purple
Beiträge: 8
Registriert: Sa 12. Aug 2017, 11:12

Bearbeitet Anrechnungen von Leistungen aus bereits abgeschlossenem Studium

Beitrag von Lena_Purple »

Sehr geehrtes Campus Center Team,

ich habe mehrere organisatorische Fragen:

Gibt es die Möglichkeit, sich im Zweitstudium Leistungen aus einem bereits abgeschlossenem Studium anrechnen zu lassen? Beispielsweise im Wahlbereich oder bei Ähnlichkeit als normales Modul. Kann dies die Studienzeit verkürzen?

Ist es dabei von Vorteil, wenn beide Studiengänge in Hamburg studiert werden (bzw. wurden)?

Ist es theoretisch möglich, sich Leistungen mehrmals in unterschiedlichen Studiengängen anrechnen zu lassen? Oder kann eine Studienleistung nur einmal neu angerechnet werden?
(Falls ich beispielsweise Leistungen aus meinem Erststudium in meinem Zweitstudium anerkennen lasse, aber dann diesen Studiengang noch einmal wechseln möchte.)

Ich bedanke mich vielmals!

Viele Grüße,
Lena
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Anrechnungen von Leistungen aus bereits abgeschlossenem Studium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Lena,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein zweites Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Dies kann, wenn Leistungen in größerem Umfang anerkannt werden, die Studienzeit verkürzen. Ähnliche oder gleiche Module können für das Haupt- bzw. Nebenfach angerechnet werden. Inhaltlich nicht passende Module können unter Umständen für den Wahlbereich angerechnet werden, wenn es für diesen keine fachlichen Vorgaben gibt - dies ist für die verschiedenen Studiengänge der Uni Hamburg unterschiedlich geregelt.

Wenn Sie beide Studiengänge an der Uni Hamburg studiert haben, kann das für die Anrechnung von Vorteil sein, weil die Strukturen der Studiengänge ähnlich sind. Wenn die Studiengänge inhaltlich sehr unterschiedlich sind, haben Sie davon aber hinsichtlich der Anrechnung keinen großen Vorteil.

Unter Umständen ist es möglich, Leistungen nach einem Wechsel noch einmal anrechnen zu lassen. Unter bestimmten Umständen sind Mehrfachanrechnungen aber auch schon im ersten Fall nicht zulässig - z.B. können Sie Leistungen, die für einen Bachelor- und einen Masterstudiengang einschlägig sind, nicht noch einmal für das Masterstudium anrechnen lassen, wenn diese Ihnen bereits im Bachelor angerechnet wurden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Lena_Purple
Beiträge: 8
Registriert: Sa 12. Aug 2017, 11:12

Re: Anrechnungen von Leistungen aus bereits abgeschlossenem Studium

Beitrag von Lena_Purple »

Sehr geehrte Frau Schelling,

vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort.

Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woche,

herzliche Grüße,
Lena
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