Bearbeitet Nachrückverfahren trotz Immatrikulation
Mein größter Wunsch ist es an der Universität Hamburg zu studieren. Ich habe mich deshalb an dieser Uni für Grundschullehramt und Pharmazie beworben (ich würde beides gleich gerne studieren- Hauptsache Hamburg!!). Außerdem habe ich mich für Pharmazie an der LMU in München beworben. In Hamburg wurde ich für beide Fächer abgelehnt, in München habe ich einen Platz erhalten....Die Immatrikulationsfrist an der LMU ist vom 14.08-23.08.2017. Ich möchte auf keinen Fall ohne Studienplatz dastehen, aber dennoch hat Hamburg für mich allerhöchste Priorität!!! Werde ich noch für das Nachrück- bzw Losverfahren an der Universität Hamburg berücksichtigt, obwohl ich mich an der LMU immatrikuliere?

Liebe Grüße,

Lena
Re: Nachrückverfahren trotz Immatrikulation
Liebe Lena,

Da die Vergabe der Studienplätze für Pharmazie über das Auswahlverfahren von hochschulstart.de erfolgt, ist für diesen Studiengang eine Teilnahme an einem ggf. an der Uni Hamburg statt findenden Nachrückverfahren ausgeschlossen, wenn Sie bereits an der LMU für das Studium zugelassen sind - dies ist unabhängig davon, ob Sie den Platz dort annehmen oder nicht. In einem Lehramtsstudiengang sieht dies aber anders aus, weil hier das Auswahlverfahren direkt durch die Uni Hamburg durchgeführt wird, d.h. hier nehmen Sie auch dann an einem ggf. an der Uni Hamburg statt findenden Nachrückverfahren teil, wenn Sie eine Zulassung für Pharmazie an der LMU haben. Ich würde Ihnen also mit Hinblick auf die Annahmefrist an der LMU empfehlen, den Platz an der LMU zunächst anzunehmen und sich dort nach den Konditionen des späteren Verzichts auf den Studienplatz zu erkundigen, falls Sie noch einen Platz für das Lehramt an der Uni Hamburg erhalten sollten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten