Bearbeitet Nicht bestandene Prüfung im Immatrikulationsantrag
Hallo,

ich habe während meines Bachelorstudiums eine Prüfung nicht bestanden - das Modul in welchem ich diese geschrieben habe, habe ich allerdings bestanden, da ich die Note mit einer anderen Prüfung im selben Modul ausgleichen konnte. Mir wurden also auch die Credits für die nicht bestandene Prüfung anerkannt. Aufgrund des Notenausgleichs hätte ich sie nicht wiederholen können. Gilt diese Prüfung nun im Immatrikulationsantrag als endgültig nicht bestanden? Falls ich sie beim Immatrikulationsantrag als nicht bestanden angeben muss, habe ich noch das Problem, dass ich das genaue Datum nicht weiß, lediglich das Semester.

Verstehe ich es auch richtig, dass ich für den Master "Religionen, Dialog und Bildung" nur den Immatrikulationsantrag und den Nachweis der Krankenversicherung schicken muss? Bachelorzeugnis und Exmatrikulationsbescheinigung habe ich noch nicht und reiche ich nach.

Viele Grüße
Nikola
Re: Nicht bestandene Prüfung im Immatrikulationsantrag
Liebe Nikola,

von Ihren Beschreibungen her beurteilt, haben Sie keine endgültig nicht-bestandene Prüfungsleistungen. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, fragen Sie bitte im für die Modulprüfung zuständigen Studienbüro nach.

Eine Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Beachten Sie für Ihren Masterstudiengang bitte die Bewerbungsgruppe „Papiermaster“, nicht die Bewerbungsgruppe „papierlos“.

Wenn Sie bei der Bewerbung den Deutschen gleichgestellt sind und Sie keinen Härtefallantrag bei der Bewerbung eingereicht haben, fehlt in Ihrer Auflistung der einzureichenden Unterlagen nur noch der Nachweis der Englischkenntnisse (in amtlich beglaubigter Kopie einreichen), da der Nachweis der Englischkenntnisse eine notwendige Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Religionen, Dialog und Bildung ist.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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