Hallo liebes Team,
Ich habe eine Frage zur amtlichen Beglaubigung der HZB und des Bachelor-Zeugnisses:
Wird eine Beglaubigung einer Schule bei der man nicht seinen Abschluss gemacht hat anerkannt von der Uni Hamburg?
Bei den Hinweisen der Uni HH steht, dass bei einer beidseitigen Kopie die Beglaubigung gesondert geschrieben sein muss. Reicht aber bei einer einseitigen Kopie die Beglaubigung auf der Rückseite mit dem üblichen Vermerk "Die Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift bescheinigt..." oder muss dort ebenfalls das Wort "umseitig" auftauchen?
Reicht weiter das Bachelorzeugnis aus um für den M.Ed. nachzuweisen, dass man alle Voraussetzungen erfüllt? Dort ist aufgelistet, dass Fachdidaktika durchgeführt wurden, jedoch ist nicht nochmal explizit genannt, dass diese für jedes Fach einzeln absolviert wurden
Danke im Voraus,
Mirjam Heyn
Liebe Frau Heyn,
Beglaubigungen von Schulen bzw. Hochschulen werden für die Immatrikulation an der Uni Hamburg nur dann anerkannt, wenn es sich um die Schule bzw. Hochschule handelt, die das Zeugnis ausgestellt hat.
Um Ihre weiteren Fragen beantworten zu können, müssten Ihre Beglaubigung und Ihr Zeugnis zur Ansicht vorliegen. Bitte schicken Sie daher Scans der Dokumente an das folgende Kontaktformular und lassen Sie prüfen, ob die Beglaubigung und der Nachweis der Fachdidaktik ausreichen: https://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beglaubigungen von Schulen bzw. Hochschulen werden für die Immatrikulation an der Uni Hamburg nur dann anerkannt, wenn es sich um die Schule bzw. Hochschule handelt, die das Zeugnis ausgestellt hat.
Um Ihre weiteren Fragen beantworten zu können, müssten Ihre Beglaubigung und Ihr Zeugnis zur Ansicht vorliegen. Bitte schicken Sie daher Scans der Dokumente an das folgende Kontaktformular und lassen Sie prüfen, ob die Beglaubigung und der Nachweis der Fachdidaktik ausreichen: https://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Sehe ich das außerdem richtig, dass ich für die Masterzulassung in den M.Ed. keine amtliche Beglaubigung des Abiturzeugnisses bzw. überhaupt keine Kopie davon einreichen muss? Dieses ist in der Checkliste nicht aufgeführt.
Außerdem habe ich noch eine Frage zur Nachreichung der Exmatrikulation, da es auf der Internetseite etwas verwirrend beschrieben ist. Dort steht man könne den Nachweis darüber bis zu 10 Tage nachreichen. Sind damit 10 Tage nach der Einschreibfrist (30. August) oder 10 Tage nach dem Beginn des Wintersemesters (1. Oktober) gemeint?
Viele Grüße,
Mirjam Heyn
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Sehe ich das außerdem richtig, dass ich für die Masterzulassung in den M.Ed. keine amtliche Beglaubigung des Abiturzeugnisses bzw. überhaupt keine Kopie davon einreichen muss? Dieses ist in der Checkliste nicht aufgeführt.
Außerdem habe ich noch eine Frage zur Nachreichung der Exmatrikulation, da es auf der Internetseite etwas verwirrend beschrieben ist. Dort steht man könne den Nachweis darüber bis zu 10 Tage nachreichen. Sind damit 10 Tage nach der Einschreibfrist (30. August) oder 10 Tage nach dem Beginn des Wintersemesters (1. Oktober) gemeint?
Viele Grüße,
Mirjam Heyn
Liebe Frau Heyn,
Richtig: Für die Einschreibung im Master of Education müssen Sie kein Abiturzeugnis einreichen.
Die Frist von 10 Tagen bezieht sich auf das Ende der Immatrikulationsfrist. Sollten Sie die 10 Tage nicht einhalten können, gefährden Sie damit aber nicht Ihre Einschreibung, sondern riskieren nur, nicht rechtzeitig zu Semesterbeginn endgültige Semesterunterlagen zu erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Richtig: Für die Einschreibung im Master of Education müssen Sie kein Abiturzeugnis einreichen.
Die Frist von 10 Tagen bezieht sich auf das Ende der Immatrikulationsfrist. Sollten Sie die 10 Tage nicht einhalten können, gefährden Sie damit aber nicht Ihre Einschreibung, sondern riskieren nur, nicht rechtzeitig zu Semesterbeginn endgültige Semesterunterlagen zu erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,
Ich habe nun meinen Immatrikulationsantrag mit allen Unterlagen außer der Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht.
Erhält man von der Uni Hamburg eine Nachricht zur Vollständigkeit der Unterlagen bzw. wenn zum Beispiel eine Beglaubigung oder Bescheinigung nicht akzeptiert werden sollte bzw. weitere Nachweise erforderlich werden?
Viele Grüße
Mirjam Heyn
Ich habe nun meinen Immatrikulationsantrag mit allen Unterlagen außer der Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht.
Erhält man von der Uni Hamburg eine Nachricht zur Vollständigkeit der Unterlagen bzw. wenn zum Beispiel eine Beglaubigung oder Bescheinigung nicht akzeptiert werden sollte bzw. weitere Nachweise erforderlich werden?
Viele Grüße
Mirjam Heyn
Liebe Frau Heyn,
Sie erhalten für Ihre Unterlagen eine Eingangsbestätigung, aber keine Bestätigung über die Vollständigkeit.
Sollten Nachweise fehlen, kann Ihre Zulassung ohne weitere Benachrichtigung zurückgenommen werden - ob das geschieht, hängt davon an, welche Nachweise fehlen. Sollte eine Beglaubigung unzureichend sein, würden Sie benachrichtigt mit der Aufforderung, eine formgerechte Beglaubigung nachzureichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie erhalten für Ihre Unterlagen eine Eingangsbestätigung, aber keine Bestätigung über die Vollständigkeit.
Sollten Nachweise fehlen, kann Ihre Zulassung ohne weitere Benachrichtigung zurückgenommen werden - ob das geschieht, hängt davon an, welche Nachweise fehlen. Sollte eine Beglaubigung unzureichend sein, würden Sie benachrichtigt mit der Aufforderung, eine formgerechte Beglaubigung nachzureichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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