Bearbeitet MA AWG
Sehr geehrte Damen und Herren,

der MA AWG zählt zur Kategorie "Papiermaster".

Vielleicht wurde das bereits gefragt aber ich möchte auf Nummer sicher gehen bitte:

Bezüglich der mitsamt dem Immatrikulationsantrag einzureichenden Unterlagen frage ich bitte, ob ich der Uni HH tatsächlich

-den ausgedruckten Online-Bewerbungsantrag amtlich beglaubigt einreichen muss?

und

- ob ich den "Nachweis der interdisziplinären Grundkenntnisse in Soziologie und Volkswirtschaftslehre (i.d.R. durch Markierungen auf einer Kopie des Abschlusszeugnis, Transcript of Records oder „Scheine“)" amtlich beglaubigt einreichen muss?

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Dennoch steht in der Checkliste "Checkliste: Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation in Masterstudiengänge (nicht Lehramt)":

"Reichen Sie bitte sämtliche Unterlagen ein, die Sie bereits mit der Bewerbung an der Fakultät eingereicht haben.
Ausgenommen hiervon sind:
o Anschreiben,
o Motivationsschreiben,
o Lebenslauf,
o Nachweise über Berufserfahrung und Auslandserfahrungen,
o persönliche Erklärung über Fremdsprachenkenntnisse"

Meinen die mit "Anschreiben" meinen Online-Bewerbungsantrag?

Zum zweiten Dokument "Nachweis der interdisziplinären Grundkenntnisse (mit Markierungen im transcript of records)": wie soll ich das amtlich beglaubigen lassen?



Anders gefragt:

Was muss ich außer dem / der

- Immatrikulationsantrag (I)
- Krankenversicherungsnachweis (K)
- Exmatrikulationsbescheinigung (E) (ich bin dieses Semester noch in Kiel eingeschrieben, habe mich aber zum Semesterende exmatrikulieren lassen)

einreichen?


Alternativ gefragt:
REICHT ES, WENN ICH ZUSAMMEN MIT DEN DREI OBEN AUFGEFÜHRTEN DOKUMENTEN (I, K & E) NUR EINE AMTLICH BEGLAUBIGTE KOPIE MEINES PRÜFUNGSZEUGNISSES EINREICHE???
(Hintergrund: das "Prüfungszeugnis" besteht aus drei Seiten. Das "transcript of records" besteht aus sieben Seiten. Eine amtliche Beglaubigung von drei Seiten kostet weniger als eine amtliche Beglaubigung von sieben Seiten.)

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen bitte.

Vielen Dank und viele Grüße,
JanPatrick
Re: MA AWG
Lieber Janpatrick,

bitte reichen Sie zur Immatrikulation in den Masterstudiengang AWG nur I, K, E und eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses des Erststudiums ein.

Wenn das Abschlusszeugnis des Erststudiums noch nicht vorliegt, können Sie es bis spätestens zum 31.03.18 nachreichen.

Mit „Anschreiben“ ist ein Begleitschreiben zur Bewerbung gemeint, zum Beispiel „Hiermit bewerbe ich mich für den Studiengang x“.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: MA AWG
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Re: MA AWG
Mit "Abschlusszeugnis" ist das Prüfungszeugnis gemeint?
Re: MA AWG
Lieber Janpatrick,

das ist korrekt. Mit Abschlusszeugnis ist das Prüfungszeugnis gemeint, aus dem die Note Ihres Studiums hervorgeht und nicht die Bachelorurkunde.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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