Hallo Frau Schelling,
der von Ihnen gesandte Link verwies auf die Studienordnung, nicht aber die Prüfungsordnung.
Nach etwas Suchen konnte ich diese ausfindig machen:
https://www.fbkultur.uni-hamburg.de/stu ... rdung.html
Unter Punkt IV, §28 ist zu lesen:
"Zur Magisterprüfung kann nur zugelassen werden, wer an der Universität Hamburg als ordentliche Studentin bzw. als ordentlicher Student des Fachbereichs Kulturgeschichte und Kulturkunde eingeschrieben ist oder war."
Das "oder war" lese ich als Hinweis, dass ein Prüfungsanspruch auch für nicht aktuell eingeschriebene Studenten besteht.
Könnten Sie sich das bitte noch einmal ansehen oder nachfragen?
Vielen Dank und Grüße
J.G.