Studierendenstatus nach Zeugnis

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BiankaS
Beiträge: 8
Registriert: Mi 13. Sep 2017, 15:34

Bearbeitet Studierendenstatus nach Zeugnis

Beitrag von BiankaS »

Liebes Campus Center,

ich wurde darauf hingewiesen, dass ich in Teilen meinen Studierendenstatus verlieren kann, wenn mein Bachelor-Zeugnis ausgestellt wird, obwohl das Semester noch läuft. Ich kann wohl z.B. über diesen Zeitraum bis Ende des Semesters noch meine Fahrkarte nutzen, aber wie sieht es in den anderen Bereichen aus:
  • unbefristete Anstellung an der Uni als Studierende Angestellte,
    WerksstudentInnen-Jobs,
    Krankenkasse,
    BAföG-Förderungsdauer?
Erlischt hier der Studierendenstatus bei Ausstellung des Zeugnisses oder durch z.B. automatische Exmatrikulation bei Nicht-Rückmeldung?

Vielen Dank im Voraus!
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Studierendenstatus nach Zeugnis

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo BiankaS,

Hinsichtlich des BAföGs gilt §15b (3) des Bundesausbildungsförderungsgesetzes:
"Eine Hochschulausbildung ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 mit Ablauf des Monats beendet, in dem das Gesamtergebnis des erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitts bekannt gegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde." (https://www.bafög.de/de/-15b-aufnahme-u ... ng-237.php)
Sie bekommen also nach Ablegen der letzten Prüfung unabhängig von der Ausstellung des Zeugnisses je nach Datum der letzten Prüfung noch maximal 1-2 Monate BAföG.

Die Krankenkassen handhaben den Umgang mit dem Abschluss des Studiums unterschiedlich - hier sollten Sie sich also direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welcher Zeitpunkt als Ende des Studiums angesehen wird. Häufig ist das das Ausstellungsdatum des Zeugnisses.

Wenn Sie die letzte Prüfung Ihres Studiums abgelegt haben, gelten Sie nicht mehr als Werkstudent/in. Das bedeutet nicht, dass sie den entsprechenden Job aufgeben müssen, Sie werden dann aber auch bezüglich dieses Jobs sozialversicherungspflichtig. Daher müssen Sie Ihrem Arbeitgeber auch mitteilen, dass Sie Ihre letzte Prüfung abgelegt haben.

Bis zu welchem Zeitpunkt genau Sie weiter als studentische/r Angestellte/r beschäftigt sein können, sollten Sie direkt bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung der Personalabteilung der Uni erfragen.

Das Semesterticket können Sie in der Tat vollkommen unabhängig davon, ob Sie die letzte Prüfung abgelegt haben oder Ihr Zeugnis erhalten haben bis zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium beenden nutzen, sofern Sie sich nicht vorher selbst per Antrag exmatrikulieren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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