Nicht bestandene Prüfungen

Antworten
ichtheresa
Beiträge: 2
Registriert: Di 12. Sep 2017, 11:32

Bearbeitet Nicht bestandene Prüfungen

Beitrag von ichtheresa »

Hallo,
Ich bin jetzt neu für den Studiengang Lebensmittelchemie eingeschrieben und würde gerne wissen, ob man, trotz eventuell endgültig nicht bestandenen Prüfungen, später trotzdem noch Ernährungswissenschaften studieren kann.
Ich hatte es eigentlich so verstanden, dass man in diesem Fall nur den aktuellen Studiengang nicht weiterstudieren kann, eine Formulierung im "Erst-Heft" hat mich jedoch ins Zweifeln gebracht. Dort steht, dass man dann auch, dem Studiengang verwandte Studiengänge, nicht studieren darf.

MfG,
Theresa
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Nicht bestandene Prüfungen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Theresa,

Die Möglichkeiten, nach endgültig nicht bestandenen Prüfungen einen anderen Studiengang zu studieren sind durch §44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeschränkt:
"Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Satz 2 gilt nicht für Wahlpflichtprüfungen."

Ob Sie nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Studiengang noch einen anderen Studiengang studieren dürfen, hängt also nicht so sehr an der Verwandtheit der Studiengänge, sondern an den Inhalten der Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben. Daher kann man auf Ihre Frage keine pauschale Antwort geben. Umso näher die Studiengänge einander inhaltlich sind, umso größer ist aber natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Prüfungen gleiche Prüfungsgegenstände haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ichtheresa
Beiträge: 2
Registriert: Di 12. Sep 2017, 11:32

Re: Nicht bestandene Prüfungen

Beitrag von ichtheresa »

Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.
Eine Frage hätte ich noch: Was für Prüfungen sind denn solche, bei denen man nach Nichtbestehen nicht weiterstudieren darf ? Sind alle Klausuren und Hausarbeiten etc. Solche Prüfungen ?

MfG,
Theresa
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Nicht bestandene Prüfungen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Theresa,

Diese Regelung betrifft alle Prüfungsformen, die innerhalb des Studiums abgenommen werden, also z.B. Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Projektarbeiten, Praktikumsberichte etc.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten